Arbeitshilfen, Leitfäden, Empfehlungen

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Bewertungsmaßstäbe für PFAS-Konzentrationen für NRW

Der Leitfaden des Bundes zur PFAS-Bewertung wurde in NRW per Erlass vom 04.03.2022 eingeführt. Die in NRW derzeit geltenden Bewertungsmaßstäbe für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in verschiedenen Regelungsbereichen sind hier zusammengefasst: - Trinkwasser; - Grundwasser, Oberflächenwasser, Rohwasser, Abwasser; - Boden; - Klärschlamm; - Lebensmittel; - Human-Biomonitoring; - Literatur zur PFAS-Bewertung

Branchenkatalog (Version 4.0)

Branchenkatalog zur historischen Erhebung von Altstandorten, Version 4.0: Beschreibung: Um die historische Erhebung bei möglichst vollständiger Erfassung der relevanten Altstandorte zu vereinfachen und zu vereinheitlichen, wurde durch die damalige Landesanstalt für Umweltschutz der Branchenkatalog zur historischen Erhebung von Altstandorten erarbeitet. Der Branchenkatalog umfasst über 3500 Branchennennungen und liefert hierzu u.a. folgende Informationen: Produktionsablauf Kontaminationsfaktoren altlastenrelevante Stoffe / Stoffgruppen Leitfragen, Anmerkungen und Hinweise Die aufgeführten Branchen werden anhand der Produktionsabläufe bzw. den gehandhabten Stoffen bezüglich ihrer Altlastenrelevanz eingestuft (uneingeschränkt altlastenrelevant/ eingeschränkt altlastenrelevant/ altlastenirrelevant). Bei Branchen der Klasse „eingeschränkt altlastenrelevant" wurden sogenannte Leitfragen formuliert, die als Hilfestellung bei der Überprüfung des Altlastenverdachts dienen sollen. Für alle altlastenrelevanten Branchennennungen wurde im Hinblick auf das landesweit einheitliche Priorisierungsverfahren ein Bereich für den Handlungsbedarf in Vergleichslage bestimmt (Branchen-r0). 2016 wurde der Branchenkatalog überarbeitet und Branchen und altlastenrelevante Stoffe, wie z.B. die Stoffgruppe der PFC, die noch nicht im BKAT enthalten waren, wurden aufgenommen. Der aktualisierte Branchenkatalog ist als Web- und BRS-Anwendung verfügbar.

Version 4: https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/projekte/p/agb_bkat_datenblatt

Geringfügigkeitsschwellenwerte (GFS-Werte) aus ökotoxikologischen Daten – Ausgleichsfaktoren nach TGD 2011 und TGD 2016

In den Technical Guidance Documents for Deriving Environmental Quality Standards (TGD) 2011 und 2016 (Entwurf) werden Regeln beschrieben, mit denen aus toxikologischen und ökotoxikologischen Daten sogenannte Umweltqualitätsnormen (UQN) für chemische Stoffe zum Schutz des Menschen und aquatischer Lebensräume erstellt werden können. Die vorliegende Arbeitshilfe beschreibt detailliert die in den TGD beschriebenen Anforderungen an ökotoxikologische Datensätze, mit denen für einen Stoff der jeweils geeignete Ausgleichsfaktor abgeleitet wird; humantoxikologische Daten sind nicht Gegenstand der Betrachtungen.

Handbuch Altlasten Hessen - Angabe der Messunsicherheit bei Feststoffuntersuchungen aus dem Altlastenbereich

Handbuch Altlasten Band 7, Teil 6; 2., korrigierte und verbesserte Fassung, 2003: Die Arbeitshilfe soll sich sowohl an Laboratorien, die die Messunsicherheit angeben müssen, als auch an Behörden wenden, die bei der Bewertung von Analysenergebnissen zukünftig die Messunsicherheit berücksichtigen müssen. Die Arbeitshilfe behandelt neben einfachen Grundlagen nur die Bestimmung und Bewertung der Messunsicherheit bei der analytischen Untersuchung von Feststoffen, speziell von Altlastenproben.

Handbuch Altlasten Hessen - Arbeitshilfe zu überwachten natürlichen Abbau- und Rückhalteprozessen im Grundwasser (Monitored Natural Attenuation MNA)

Handbuch Altlasten Band 8, Teil 1; 2., überarbeitete Auflage, 2005: Die vorliegende Arbeitshilfe liefert die Grundlage für ein einheitliches Verwaltungshandeln im Umgang mit MNA in Hessen. Die Arbeitshilfe bezieht sich auf die natürlichen Abbau- und Rückhaltevorgänge im Grundwasser. Die ungesättigte Zone wird hier nicht berücksichtigt. Es werden nur die natürlich ablaufenden Prozesse betrachtet. Sobald natürliche Abbau- und Rückhalteprozesse durch aktive Maßnahmen initiiert, unterstützt oder verstärkt werden (sog. „Enhanced Natural Attenuation“), handelt es sich dabei um in situ-Maßnahmen, welche nicht Gegenstand dieser Arbeitshilfe sind.