Sachstandsrecherche zur Thematik Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) basiert auf dem Sachstand, dass unter den erfassten altlastverdächtigen Flächen in den neuen Bundesländern und speziell in Brandenburg die MKW-Schäden etwa 30 - 40 % der Fälle betragen. Eine weitere Besonderheit der MKW-Schäden besteht darin, dass sie häufig ein Mehrphasensystem im Untergrund bilden, wobei nicht selten freie Ölschwimmschichten auf der Grundwasseroberfläche beobachtet werden. Eine Zusammenstellung der chemischen und physikalischen Eigenschaften einzelner MKW ist in Teil 2 dokumentiert. Einen Überblick zur Thematik bekannter Elutions-/Extraktionverfahren (Redaktionsstand 1996) gibt Teil 3
Sachstandsrecherche zur Thematik Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW). Teil 2: Zusammenstellung der chemisch-physikalischen und toxikologischen Eigenschaften der Stoffgruppen und Einzelstoffe.
Sachstandsrecherche zur Thematik Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW). Teil 3: Zusammenstellung Elutions-/Extraktionsverfahren. Methoden zur direkten und indirekten Bestimmung der räumlichen Ausbreitung von MKW in Boden und Grundwasser, Einsatzbereiche und Anwendungsgrenzen.
Im Rahmen der Altlastenbearbeitung an einem ehemaligen Tanklagerstandort in Brandenburg bestand die Notwendigkeit zur Durchführung vertiefender Untersuchungen zum Verhalten von „Mineralölkohlenwasserstoff-Phase“ (MKW-Phase) in der ungesättigten/gesättigten Bodenzone (Lockergestein). Die aus dem 1999 realisierten Forschungsvorhaben ermittelten Ergebnisse haben insbesondere für das Land Brandenburg Relevanz, da von den hier erfassten altlastverdächtigen Flächen ca. 30 - 40 % durch den Eintrag von MKW verursacht wurden.
Das Ziel dieser Bewertungshilfe ist es, ein für die praktische Anwendung geeignetes Instrument anzubieten, um mit den in Schleswig-Holstein verfügbaren Grunddaten mögliche Gefährdungen des Schutzgutes Oberflächengewässer abschätzen zu können.
Im Laufe der stufenweisen Erkundung von altlastverdächtigen Flächen fallen erstmals bei der ˈOrientierenden Untersuchungˈ aktuelle Analysenergebnisse von Schadstoffkonzentrationen in Umweltmedien an. Entsprechend der Zielstellung der Orientierenden Untersuchung nach Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) sind diese darauf zu prüfen, ob sie den bestehenden Gefahrenverdacht als hinreichend bestätigen und damit den Handlungsbedarf einer Detailuntersuchung begründen. Die Prüfung soll insbesondere auch durch einen Vergleich der Messwerte mit Prüf- oder Maßnahmenwerten erfolgen, die für die Wirkungspfade Boden – Mensch, Boden – Nutzpflanze und Boden – Grundwasser im Anhang 2 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) für einige Parameter aufgelistet sind. Diese Prüf- oder Maßnahmenwerte sind damit verbindlich geregelt.
Vorläufiger Abschlussbericht Juni 1997. Von 1989 bis 1997 wurde unter Federführung des Niedersächsischen Umweltministeriums eine systematische Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten auf allen bekannten beziehungsweise im Zuge dieser Bearbeitung hinzugekommenen Verdachtsflächen durchgeführt. Die Broschüre "Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten in Niedersachsen - Vorläufiger Abschlussbericht - Juni 1997" stellt die Ergebnisse dieses Programms zusammenfassend vor, das wegen der zugespitzten Haushaltssituation zu diesem Zeitpunkt eingestellt werden musste.
Bei Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast oder einer dadurch verursachten Gewässerverunreinigung besteht nach § 4 Abs. 3 BBodSchG eine Pflicht zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen. Nach § 9 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 BBodSchG wird der zuständigen Behörde ein Ermessensspielraum bei der Anordnung von Maßnahmen eingeräumt. Mit Bezug auf diesen Ermessensspielraum werden in der vorliegenden Arbeitshilfe fachliche Kriterien abgeleitet, unter welchen Voraussetzungen bei altlastbedingten Grundwassergefahren oder -schäden auf Untersuchungs- oder Sanierungsmaßnahmen verzichtet werden kann (Ausscheidung von Bagatellfällen). Dabei wird zunächst eine Definition der wasserrechtlichen Begriffe Grundwassergefahr und Grundwasserschaden durch Einführung der Kriterien Gefahrenschwelle und Schadensschwelle vorgenommen. Darauf aufbauend erfolgt die Ableitung der Maßnahmenschwelle, bei deren Unterschreitung in der Regel auf aktive Sanierungsmaßnahmen verzichtet werden kann. Die Maßnahmenschwelle kann auch als Kriterium bei der Entscheidung über die Beendigung oder den Abbruch von Sanierungsmaßnahmen herangezogen werden. Bei der fachlichen Ableitung der Kriterien wird auf den Vorschlag von LABO und LAWA zur Berücksichtigung des Einmischprozesses beim Übergang von Sickerwasser in das Grundwasser (Rührkesselmodell) Bezug genommen. Die Einhaltung der Kriterien wird mit Hilfe von Kontrollebenen überprüft. Eine wichtige Voraussetzung ist dabei die Ermittlung von repräsentativen Konzentrationen und Frachten in den relevanten Kontrollebenen. Dafür wird das Stromröhrenmodell verwendet. Für die einfache Handhabung der Arbeitshilfe wurde ein Excel-Programm entwickelt, das von der Internetseite des LBEG (www.lbeg.de) heruntergeladen werden kann. Die Anwendung der Arbeitshilfe wird anhand von Fallbeispielen im Anhang erläutert.
Zur Unterstützung der Vollzugsbehörden werden in dem vorliegenden Geofakt 12 die rechtlichen Voraussetzungen sowie die fachlichen Eckpunkte benannt, erläutert und in Form eines Prüfschemas zusammengestellt, die zur Produktion qualitativ hochwertiger landwirtschaftlicher Produkte auf Altablagerungen zu berücksichtigen sind.
Polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane (PCDD/PCDF) sowie dioxinähnliche (dioxin-like) polychlorierte Biphenyle (dl-PCB) sind toxische chlororganische Verbindungen, die aus unterschiedlichen Quellen und in unterschiedlichen Konzentrationen in die Umwelt eingetragen wurden.