Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Niedersachsen (NI) oder Schleswig-Holstein (SH) oder Thüringen (TH)
Bearbeitungsstufe: Monitoring oder Sanierung/Sicherung oder Nachsorge
Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.