Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Brandenburg (BB) oder Hamburg (HH) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Niedersachsen (NI) oder Rheinland-Pfalz (RP) oder Sachsen (SN) oder Schleswig-Holstein (SH)
Bearbeitungsstufe: OU (Orientierende Untersuchung) oder Sanierung/Sicherung
Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.