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  • Bearbeitungsstufe: DU (Detailuntersuchung) oder SU (Sanierungsuntersuchung) oder Monitoring oder Nachsorge

Bewertungshilfe für den Eintrag von Schadstoffen aus Altlasten in Oberflächengewässer

Das Ziel dieser Bewertungshilfe ist es, ein für die praktische Anwendung geeignetes Instrument anzubieten, um mit den in Schleswig-Holstein verfügbaren Grunddaten mögliche Gefährdungen des Schutzgutes Oberflächengewässer abschätzen zu können.

Merkblatt 3.8/1 Untersuchung und Bewertung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen - Wirkungspfad Boden-Grundwasser

Dieses Merkblatt konkretisiert die Anforderungen des BBodSchG, der BBodSchV, des BayBodSchG und der BayBodSchVwV für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser.

Merkblatt 3.8/3 Natürliche Schadstoffminderung bei Grundwasserverunreinigungen durch Altlasten und schädliche Bodenveränderungen - Natural Attenuation

Dieses Merkblatt gibt Hinweise für die Erkundung, Bewertung und Überwachung von im Untergrund stattfindenden natürlichen Schadstoffminderungs-Prozessen bei Grundwasserverunreinigungen sowie zur Einbindung dieser Prozesse in die Altlastenbearbeitung. Schadstoffe, die ausschließlich in der ungesättigten Bodenzone vorliegen, werden nicht betrachtet.

Merkblatt 3.8/5 Untersuchung von Bodenproben und Eluaten bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen für die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Gewässer

Ziel dieses Merkblatts ist es, das Vorgehen bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen und die Untersuchung von Bodenproben, Bodenluftproben und Eluaten in den Untersuchungsstellen für die Wirkungspfade Boden - Gewässer, Boden - Mensch und ggf. Boden - Pflanze durch gezielte Vorgaben zu vereinheitlichen. Damit soll die Vergleichbarkeit und Reproduzierbarkeit von Untersuchungsergebnissen verbessert und somit die Bewertungssicherheit erhöht werden.

Merkblatt 3.8/6 Entnahme und Untersuchung von Wasserproben bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen Wirkungspfad Boden-Grundwasser

Dieses Merkblatt enthält Vorgaben und Hinweise für die fachgerechte Probenahme und Untersuchung von Gewässern, insbesondere Grundwasser bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen.

Schurf-Probenahme-Ringversuch 2021. Durchführung eines Ringversuchs für Untersuchungsstellen, die durch Bayern für Feststoffprobenahmen gemäß § 18 BBodSchG zugelassen sind

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) richtete im Jahr 2021 einen Ringversuch für Untersuchungsstellen aus, die durch die Notifizierungsstelle des LfU für den Teilbereich 1.1 (Feststoffe - Probenahme und Vor-Ort-Untersuchungen) nach der Bayerischen Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung (VSU) zugelassen sind. Bei diesen Untersuchungsstellen handelt es sich sowohl um probenehmende Ingenieurbüros wie auch um umweltanalytische Laboratorien, die Probenahmen durchführen.