Anwendungsempfehlung: Bayern (BY) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Niedersachsen (NI) oder Nordrhein-Westfalen (NW) oder Sachsen (SN) oder Schleswig-Holstein (SH)
Bearbeitungsstufe: OU (Orientierende Untersuchung) oder Monitoring oder Nachsorge
Unter sprengstofftypischen Verbindungen (STV) werden Stoffe verstanden, die i. d. R. zur Herstellung von Kampfmitteln eingesetzt wurden, diese sind insbesondere Trinitrotoluol (TNT) und seine Zwischenprodukte aus der Produktion und deren Abbauprodukte, außerdem Hexogen (RDX), Octogen (HMX), Nitropenta (PETN), Pikrinsäure (PA) und Dinitrobenzol (DNB). Die STV werden gemeinsam mit den pulvertypischen Verbindungen (PTV) unter dem Begriff der explosivstofftypischen Verbindungen (ETV) zusammengefasst. PTV sind Verbindungen, die bei der Herstellung von Treibladungspulvern zum Einsatz kommen, z. B. Nitrocellulose, Nitroglycerin und diverse Pulvergelatinatoren und -stabilisatoren. Die größten ETV-Verunreinigungen im Boden sind in der Kriegs- (insbesondere Produktion) bzw. Nachkriegszeit (Vernichtung von Kampfmitteln) entstanden. Je nachdem, ob diese Stoffe beispielsweise im 1. oder 2. Weltkrieg eingesetzt wurden und ob diese aus der Produktion (Zwischen bzw. End- und Abbauprodukte) bzw. der Vernichtung von Kampfmitteln (End- und Abbauprodukte) in den Boden gelangt sind, liegt ein unterschiedliches Stoffspektrum vor. Aufgrund der bisher in Niedersachsen gesammelten Erfahrungen (insbesondere bei Sprengplatzsanierungen mit STV-Belastungen) orientieren sich diese AbfallwirtschaftsFakten vorwiegend an den typischen Belastungsmustern von STV auf Sprengplätzen.
Ein großer Teil der Schadensfälle in Schleswig-Holstein ist auf den Einsatz von leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) zurückzuführen. LCKW wurden über Jahrzehnte primär als Lösemittel zur Reinigung und Entfettung eingesetzt. Aus diesem Grund initiierte das damalige Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR) ein Modellprojekt zur Bearbeitung der altlastrelevanten Branche "Chemische Reinigung", da hier mit einem hohen Prozentsatz an Fällen zu rechnen ist, von denen Gefahren für die Umwelt, insbesondere das Grundwasser ausgehen können. Zur Arbeitshilfe gehören Anhänge.
Sie stellt das Grundwissen, das für die Untersuchung erforderlich ist, in kompakter Form dar und vereinheitlicht die Vorgehensweise bei der Erkundung. Bei der Bearbeitung müssen stets „Sicherheitsgefahren“ und „Umweltgefahren“ aus Kampfmitteln zusammen betrachtet und bewertet werden.
Hinweise zur Anwendung der Arbeitshilfe Sickerwasserprognose bei orientierenden Untersuchungen des Altlastenausschusses (ALA) der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO)
Diese Arbeitshilfe beschreibt die Vorgehensweise bei der orientierenden und Detailuntersuchung von Rüstungsaltlastverdachtsstandorten und erläutert die Besonderheiten bei der Bearbeitung und Vergabe von Leistungen.
Bewertung von Gemischen polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) über den Leitparameter Benzo(a)pyren in Bezug auf den Wirkungspfad Boden-Mensch
Arbeitshilfe Sachsen: In der novellierten BBodSchV (2021)3 sind Prüfwerte für die Gruppe der PAK mit Benzo(a)pyren (BaP) als stellvertretende Bezugssubstanz für die toxische Wirkung von PAK-Gemischen festgelegt. Die Arbeitshilfe enthält Beispiele und fachliche Hinweise zur Anwendung der PAK - Prüfwerte. Es ist zu prüfen, ob das PAK-Muster der untersuchten Bodenprobe sowie der Anteil von Benzo(a)pyren an der Summe der Toxizitätsäquivalente mit dem PAK-Muster des für die Ableitung zugrundeliegenden PAK-Gemisches der jeweilig relevanten Branche vergleichbar ist.
Niedersächsischer PAK - Erlass Bewertung von Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) bezüglich des Wirkungspfades Boden-Mensch. In der Regel ist davon auszugehen, dass - sofern erhöhte Benzo(a)pyren (BaP)-Gehalte im Boden angetroffen werden - andere (toxikologisch relevante) PAK in einem bestimmten Mischungsverhältnis vorliegen. Vor diesem Hintergrund hat der Altlastenausschuss (ALA) der LABO die Übernahme der folgenden Prüfwerte für Gemische von Polyzyklischen aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), vertreten durch Benzo(a)pyren (BaP) als Bezugssubstanz, bei der Novellierung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) empfohlen. Sie sind in Niedersachsen bis zu einer Regelung durch die BBodSchV anzuwenden.