Anwendungsempfehlung: Hessen (HE) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Niedersachsen (NI) oder Nordrhein-Westfalen (NW) oder Sachsen (SN) oder Schleswig-Holstein (SH)
Medien: Bodenluft oder Grundwasser
Bearbeitungsstufe: Erfassung/Erhebung oder OU (Orientierende Untersuchung) oder Monitoring oder Nachsorge
Aus Daten zur Humantoxizität des chemisch verwandten 2,2,6,6-Tetramethyl-4-piperidinols wurde eine durch Expertengremium („Peer Review“) abgesicherte „Single product allowable concentration“ von 50 μg/l für TAA und 2,2,6,6-Tetramethyl-4-piperidinol zusammen abgeleitet. Beide Stoffe werden in der EU in Mengen von mehr als 1000 t/a produziert; vereinfachend wird eine anteilige vorläufige UQNhuman von 25 μg/l angenommen.
Aus der unerwünschten Wirkung von Theobromin auf Säuglinge von 1-2 mg/(kgKG·d) errechnet sich zum Schutz dieser besonders sensiblen Gruppe mit einem Extrapolationsfaktor 10 (für die Übertragung vom Lowest observed adverse effect level (LOAEL) auf einen NOAEL) der Vorschlag für einen vorläufige GFS von GFShuman (vorläufig) = 40 μg/L.
Der Geringfügigkeitsschwellenwert für Uran wird bestimmt durch den wesentlich höheren Hintergrundwert von 3,45 μg/L aus den flächengewichteten 90-Perzentil-Werten der hydrogeologischen Bezugsräume Deutschlands (2014, n=15.606): vorläufiger GFS-Wert für Uran = 3,4 μg/L.
Im Vergleich mit GFShuman = 70 μg/L, abgeleitet für die Toxizität von 1,3,5-Trioxan gegenüber Menschen, liegt die PNECaquat für ökotoxische Wirkungen höher. Die GFS für 1,3,5-Trioxan beträgt somit: GFS (1,3,5-Trioxan) = 70 μg/L.
Nach der Beurteilung von Henschler (1989) sowie der UBA-Stellungnahme [Dieter 2007], welche die Aussage von Henschler stützt, wurde eine humantoxikologisch begründete Obergrenze für die Konzentration von Dikegulac im Trinkwasser von 50 μg/l festgelegt. Dieser Wert ist der niedrigere der beiden Beurteilungskriterien Humantoxikologie und Ökotoxikologie und somit als Geringfügigkeitsschwellenwert anzusehen.
Betrachtet man die ökotoxikologischen Auswirkungen von Formaldehyd auf der Basis von ökotoxikologischen Tests mit aquatischen Organismen verschiedener trophischer Ebenen der aquatischen Nahrungskette, so lässt sich eine aquatische PNEC (predicted no effect concentration) von 0,26 μg/l (260 ng/l) ableiten. Da die PNECaquat von 0,26 μg/l für die ökotoxische Wirkung niedriger liegt als der über humantoxikologische Betrachtungen erhaltene GOWmax von 10 μg/l, resultiert für das empfindlichere Schutzgut ein vom HLUG abgeleiteter vorläufiger Geringfügigkeitsschwellenwert (GFS) für Formaldehyd von 0,26 μg/l.
Aktuellere Daten aus Beobachtungen an beruflich TEL-exponierten Menschen führen auf die gleiche Weise zu einer entsprechenden tolerablen Trinkwasserkonzentration für Methyl- und Ethylbleiverbindungen von 630 ng Pb/l. Es wird vorgeschlagen, diese direkt über eine Exposition am Menschen ermittelte Konzentration als GFS_Human anzusehen.
Die Datenlage zur Ökotoxizität von Pentoxifyllin ist so lückenhaft, dass nach TGD 2011 eine GFSaquat nicht abgeleitet werden kann. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ausgesagt werden, dass die GFS bei ≤ 30 μg/L liegen wird.
Niedersächsischer PAK - Erlass Bewertung von Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) bezüglich des Wirkungspfades Boden-Mensch. In der Regel ist davon auszugehen, dass - sofern erhöhte Benzo(a)pyren (BaP)-Gehalte im Boden angetroffen werden - andere (toxikologisch relevante) PAK in einem bestimmten Mischungsverhältnis vorliegen. Vor diesem Hintergrund hat der Altlastenausschuss (ALA) der LABO die Übernahme der folgenden Prüfwerte für Gemische von Polyzyklischen aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), vertreten durch Benzo(a)pyren (BaP) als Bezugssubstanz, bei der Novellierung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) empfohlen. Sie sind in Niedersachsen bis zu einer Regelung durch die BBodSchV anzuwenden.