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Merkblatt zur Führung der Datei schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten – DSBA

Das Merkblatt ist die Anleitung für die Führung der Datei nach § 9 BodSchAG LSA. Die DSBA basiert auf den gemäß Abfallgesetz des Landes (§§ 28, 29 AbfG LSA vom 14.November 1991) und Leitfaden zum Altlastenprogramm (LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ SACHSEN-ANHALT: Berichte des LAU, Heft 20, Halle 1996, und Heft 28, Halle 1998) erfassten Daten. Die DSBA ist Bestandteil des FIS Bodenschutz. Sie wird durch die unteren Bodenschutzbehörden auf dem Zentralserver des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) geführt. (2018 aktualisiert).

Projekt zur externen Qualitätssicherung bei der Probenahme von Böden

In einem Projekt unter Beteiligung von 26 Untersuchungsstellen konnte gezeigt werden, dass die Qualität von Bodenprobenahmen mit einer ringversuchsähnlichen Maßnahme überprüft werden kann. Die Teilnehmer mussten künstlich geschichtete Entnahmestellen mittels Kleinrammbohrung aufschließen und entsprechend den Vorgaben der Bundes - Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) Proben gewinnen. Sowohl Begutachtungsdaten als auch Labordaten wurden einer vergleichenden Bewertung unterzogen.

Rückbau schadstoffbelasteter Bausubstanz - Arbeitshilfe Rückbau: Erkundung, Planung, Ausführung

Beim Rückbau gewerblich oder industriell genutzter Gebäude, teils auch beim Rückbau von Büro- und Wohnhäusern, sind eine Vielzahl von möglichen Schadstoffen zu beachten. Hinweise zur fachgerechten Erkundung, Bewertung und Entsorgung finden sich in dieser Arbeitshilfe genauso wie zahlreiche Musterformulare, Checklisten, Stoffdatenblätter und nützliche Adressen..

Schurf-Probenahme-Ringversuch 2021. Durchführung eines Ringversuchs für Untersuchungsstellen, die durch Bayern für Feststoffprobenahmen gemäß § 18 BBodSchG zugelassen sind

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) richtete im Jahr 2021 einen Ringversuch für Untersuchungsstellen aus, die durch die Notifizierungsstelle des LfU für den Teilbereich 1.1 (Feststoffe - Probenahme und Vor-Ort-Untersuchungen) nach der Bayerischen Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung (VSU) zugelassen sind. Bei diesen Untersuchungsstellen handelt es sich sowohl um probenehmende Ingenieurbüros wie auch um umweltanalytische Laboratorien, die Probenahmen durchführen.

Untersuchungen möglicher Boden- und Pflanzenbelastung im Umfeld von Strommasten

Um die Belastungssituation unterhalb der Strommasten in Bayern zu klären, wurden unter Federführung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG) und in Kooperation mit den in Bayern agierenden Stromnetzbetreibern stichprobenartige Bodenuntersuchungen unterhalb von Strommasten durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden in dem Bericht dargestellt.

Verfahrensordnung zur Überprüfung und Bekanntgabe von Sachverständigen und Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG

Diese Verfahrensordnung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt gestaltet Details des Zulassungsverfahrens nach der Bayerischen Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung (VSU) weiter aus.

Verordnung über den Unterstützungsfonds nach Art. 13a des Bayerischen Bodenschutzgesetzes

Diese Bayerische Verordnung regelt die Bezuschussung der Erkundung und Sanierung gemeindeeigener Hausmülldeponien durch den Unterstützungsfonds nach Art. 13a des Bayerischen Bodenschutzgesetzes. Ebenfalls geregelt werden Beiträge, aus denen sich der Fonds speist.

Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung in Bayern

Die Bayerische Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung (VSU) regelt das Zulassungsverfahren für Sachverständige und Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG.

Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Bodenschutz- und Altlastenrechts in Bayern

BayBodSchVwV - Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Bodenschutz- und Altlastenrechts in Bayern