Das Arbeitsblatt enthält ausschließlich fachliche Hinweise und Empfehlungen für die weitere Sachverhaltsermittlung und die Bewertung der Untersuchungsbefunde.
er vorliegende Bericht beschreibt die Vorgehensweise bei der Recherche der Fallbeispiele sowie deren Ergebnisse. Er enthält Empfehlungen zur Optimierung der Standorterkundung, zur fachlichen Bewertung hinsichtlich des Grundwasserpfades, zur Sanierungsentscheidung und zu den Anforderungen an eine sachgerechte Überwachung. Diese Ergebnisse bieten eine Hilfestellung für die Beurteilung der Effizienz von geplanten Oberflächensicherungen im Einzelfall.
In diesem Leitfaden werden im Wesentlichen dargestellt und beschrieben: Verfahren der Vor-Ort-Untersuchung (physikalisch-chemische Methoden der Stoffanalytik, geophysikalische Methoden), organisatorische und personelle Voraussetzungen zur beschleunigten Untersuchung einer Brachfläche unter Einsatz von Vor-Ort-Untersuchungsverfahren sowie DV-gestützte Hilfsmittel zur Auswahl geeigneter Untersuchungsmethoden sowie zur dreidimensionalen Darstellung der Untersuchungsbefunde.
Bei der Untersuchung kontaminierter Standorte ist die substanzspezifische Isotopenanalyse (CSIA) des Kohlenstoffs organischer Schadstoffe ein etabliertes und häufig angewandtes Verfahren. Sie wird eingesetzt um eine bestehende Kontamination an einem Standort möglichen Verursachern zuzuordnen oder um in situ Abbauprozesse der Schadstoffe nachzuweisen und gegebenenfalls zu quantifizieren. Bei schwer abbaubaren Schadstoffen wie leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) müssen Isotopenanalysen ggf. auch über mehrere Jahre oder Jahrzehnte hinweg vergleichend beurteilt werden. Um Fehlinterpretationen von Messergebissen langer Zeitreihen zu vermeiden sind besondere Anforderungen an die Qualität der Isotopenmessungen nötig, insbesondere im Hinblick auf deren Richtigkeit. Da die komponentenspezifische Kohlenstoff- Isotopenanalytik von Spurenstoffen eine relativ neue Technik ist, existieren bislang keine allgemein verbindlichen Leitlinien zur Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle. Ziel dieses Leitfadens ist es, Richtlinien für die Praxis zu erarbeiten um bei Beauftragung, Durchführung und Interpretation von komponentenspezifischen Kohlenstoff- Isotopenmessungen einen gleichbleibend hohen Qualitätsstandard zu sichern und eine effektive Qualitätskontrolle der Messergebnisse über lange Zeiträume und zwischen verschieden Laboren zu ermöglichen. Als wesentliche und bislang wenig beachtete Möglichkeit der Qualitätskontrolle für den Auftraggeber im Hinblick auf die Richtigkeit der Messergebnisse wird empfohlen, neben den Messproben verdeckt auch Proben mit bekannter Isotopensignatur anzustellen (Ankerproben).
Nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) soll die zuständige Behörde vom Verpflichteten einer Altlast die Durchführung einer Sanierungsuntersuchung als Entscheidungsgrundlage über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen verlangen. Im Rahmen dieser Untersuchungen sind neben den technischen Möglichkeiten auch die für die Maßnahmen entscheidungserheblichen rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Randbedingungen zu prüfen. Hinweis: Nach Inkrafttreten der novellierten BBodSchV sind geringfügige redaktionelle Anpassungen erforderlich. Die fachlichen Inhalten sind nach wie vor aktuell.
Für die Abschätzung der Sickerwasserkonzentrationen und -frachten sind nach Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) praxiserprobte Verfahren einzusetzen. Als Materialuntersuchung im Rahmen der Sickerwasserprognose sieht die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung für organische Schadstoffe den Säulenversuch vor. Auch sonstige Verfahren können geeignet sein, wenn deren Praxistauglichkeit nachgewiesen wurde. Hinweis: Teile der Arbeitshilfe sind nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Die dargestellten Grundlagen können nach wie vor hilfreich sein.
Da bislang keine allgemeinverbindlichen Standards für die Planung, Durchführung, Begleitung und Qualitätssicherung von Bodenluftsanierungsmaßnahmen vorliegen, wurden im Auftrag des LUA Informationen zu bundesweit abgeschlossenen Bodenluftsanierungsmaßnahmen gesammelt und bewertet. Für diese Bewertung standen Daten von 146 Sanierungsanlagen bei 100 Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung.
Sowohl bei der Beurteilung von Immissionswirkungen als auch von Bodenbelastungen in Haus- und Kleingärten kommt der Berücksichtigung der Aufenthaltszeiten und Verzehrsgewohnheiten der betroffenen Gartennutzer große Bedeutung im Hinblick auf eine realistische Risikoanalyse zu. Deshalb befasst sich das Landesumweltamt bereits seit einiger Zeit mit der Entwicklung einheitlicher Bewertungsszenarien, insbesondere zum Teilaspekt des Verzehrs von selbst erzeugtem Obst und Gemüse. Der sogenannte "LUA-Modellgarten", der im Zusammenhang mit dem Bundesratsverfahren zur Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) insbesondere im "Wohngartenszenario" bereits Berücksichtigung fand, ist Ergebnis dieser Arbeiten.
Bei der Untersuchung und Bewertung von altlastverdächtigen Flächen sind die Mobilität und Mobilisierbarkeit der vorhandenen Schadstoffe zu ermitteln und zu berücksichtigen. Diese Stoffeigenschaften beeinflussen auch die Auswahl geeigneter Dekontaminations- und Sicherungsverfahren im Rahmen der Sanierungsuntersuchung. Auf den Kokerei- und Gaswerksstandorten in Nordrhein-Westfalen und auf Flächen, auf denen in der Vergangenheit Gichtgasschlämme der Eisenverhüttung abgelagert wurden, steht insbesondere die Frage der Mobilität und Mobilisierbarkeit von eisenkomplexierten Cyaniden im Vordergrund.
Neben rechtlichen und fachlichen Erläuterungen zu wiederkehrenden Fragen werden vor allem Verfahrensweisen und Methoden vorgestellt und in ihren Einsatzmöglichkeiten charakterisiert, die gegenwärtig für die erforderlichen Untersuchungen und Prognoseschritte zur Verfügung stehen. Es bleibt Aufgabe des Bearbeiters, im Einzelfall das für den jeweiligen Untersuchungs- und Prognoseschritt richtige Werkzeug auszuwählen, die Ergebnisse sachkundig zu interpretieren und damit die Grundlage für behördliche Entscheidungen zu schaffen. Hinweis: Nach Inkrafttreten der novellierten BBodSchV sind Teile der Arbeitshilfe nicht mehr aktuell.