Der “Leitfaden zur PFAS-Bewertung – Empfehlungen für die bundeseinheitliche Bewertung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie für die Entsorgung PFAS-haltigen Bodenmaterials” wurde im Amtsblatt von Berlin mit Datum vom 17. Juni 2022 bekannt gegeben. Als gemeinsame Arbeits- und Vollzugshilfe der sachlich zuständigen Behörden des Landes Berlin sowie aller privaten Akteure enthält der PFAS-Leitfaden wichtige Hinweise zu gesetzlichen Grundlagen, zur Erkundung, zu spezifizierten Analyseverfahren, zu wirkungspfadbezogenen Gefahrenbeurteilungen und repräsentative Fallbeispiele der Sanierung/Sicherung bei bestehenden Boden- und Gewässerverunreinigungen.
Um sicher zwischen PFAS-Verdachtsflächen und Flächen ohne spezifische PFAS-Belastung (sog. „Hintergrundböden“) abgrenzen zu können, ist es erforderlich, die ggfs. ubiquitären PFAS-Gehalte in den „Hintergrundböden“ zu kennen. Auch vor dem Hintergrund noch zu erarbeitender rechtlicher Regelsetzungen ist eine eindeutige Abgrenzung notwendig. Die geringen PFAS-Gehalte dieser nicht spezifisch belasteten Böden lassen sich größtenteils nicht als Feststoffgehalte durch Methanol-Extraktion (DIN 38414-14) quantifizieren, weshalb wässrige 2:1 Boden-Eluate für die Analyse dieser Böden betrachtet werden. Für die vorliegende Studie zu maßgeblichen Einflussfaktoren auf die Analysenergebnisse bei der PFAS-Bestimmung wurden mehr als 200 wässrige 2:1 Boden-Eluate, aus verschiedenen LUBW-Untersuchungskampagnen zum Vorkommen von PFAS in Böden, herangezogen.
Bewertung von Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW) bezüglich des Wirkungspfades Boden-Mensch bei einer potentiellen Belastung über Boden, Bodenluft und Innenraumluft Eine LABO-Hilfestellung für den Vollzug beschlossen auf der 52. LABO-Sitzung am 13. September 2017 in Öhningen
Um diese Bewertungslücke für den Vollzug zu schließen, gibt die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) in einer Arbeitshilfe Hinweise für die Bewertung von MKW bezüglich des Wirkungspfades Boden-Mensch bei einer potenziellen Belastung über Boden, Bodenluft und Innenraumluft.
Arbeitshilfe Sachsen: In der novellierten BBodSchV (2021)3 sind Prüfwerte für die Gruppe der PAK mit Benzo(a)pyren (BaP) als stellvertretende Bezugssubstanz für die toxische Wirkung von PAK-Gemischen festgelegt. Die Arbeitshilfe enthält Beispiele und fachliche Hinweise zur Anwendung der PAK - Prüfwerte. Es ist zu prüfen, ob das PAK-Muster der untersuchten Bodenprobe sowie der Anteil von Benzo(a)pyren an der Summe der Toxizitätsäquivalente mit dem PAK-Muster des für die Ableitung zugrundeliegenden PAK-Gemisches der jeweilig relevanten Branche vergleichbar ist.
Bewertungsgrundlagen für Schadstoffe in Altlasten - Informationsblatt für den Vollzug Die Länder haben einen dringenden Bedarf an Prüfwerten für weitere Schadstoffe benannt. Um Prüfwerte allgemein verbindlich zu machen, bedarf es einer Änderung der BBodSchV. Bis zur Ergänzung der BBodSchV um weitere Prüfwerte zum Wirkungspfad Boden-Mensch (direkter Kontakt) legt der Altlastenausschuss (ALA) der LABO die vorliegende Dokumentation über Schadstoffe, für die diese Arbeiten bereits weit fortgeschritten oder abgeschlossen sind, vor. Diese Dokumentation enthält stoffbezogene Berechnungen für 64 altlastrelevante Stoffe und Stoffgruppen (incl. rüstungsaltlastspezifischer Stoffe, chemischer Kampfstoffe und deren Abbauprodukte) für den Pfad Boden-Mensch (direkter Kontakt) sowie Hinweise auf deren Bestimmung in Bodenmaterialien.
Im Laufe der stufenweisen Erkundung von altlastverdächtigen Flächen fallen erstmals bei der ˈOrientierenden Untersuchungˈ aktuelle Analysenergebnisse von Schadstoffkonzentrationen in Umweltmedien an. Entsprechend der Zielstellung der Orientierenden Untersuchung nach Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) sind diese darauf zu prüfen, ob sie den bestehenden Gefahrenverdacht als hinreichend bestätigen und damit den Handlungsbedarf einer Detailuntersuchung begründen. Die Prüfung soll insbesondere auch durch einen Vergleich der Messwerte mit Prüf- oder Maßnahmenwerten erfolgen, die für die Wirkungspfade Boden – Mensch, Boden – Nutzpflanze und Boden – Grundwasser im Anhang 2 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) für einige Parameter aufgelistet sind. Diese Prüf- oder Maßnahmenwerte sind damit verbindlich geregelt.
Der großflächige Ankauf landwirtschaftlicher Flächen oder ganzer Betriebe durch überregionale Kapitalanleger hat in vielen Fällen negative Folgen für den ländlichen Raum, die Kulturlandschaft und die nachhaltige Bodenbewirtschaftung. Das Positionspapier zeigt nicht nur damit im Zusammenhang stehende aktuelle Probleme auf, sondern es enthält auch konkrete Forderungen der KBU zu deren Lösung.