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Erarbeitung von Programmen zur Überwachung von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten

Die in diesem Bericht entwickelten modellhaften Überwachungsprogramme sind so gestaltet, daß sie sich problemlos auf eine konkrete Fallgestaltung anpassen lassen. Im Vergleich zu bisher verbreiteten Standardprogrammen verursachen sie einen deutlich geringeren Aufwand und tragen somit zur kostenbewußten Altlastenbearbeitung bei.

Ergänzende Hinweise zum Umgang mit Siebrückständen nach einer Kampfmittelräumung, insbesondere auf Sprengplätzen, sowie mit Bodenaushub von entsprechenden Verdachtsflächen

Niedersächsischer Erlass: Ergänzende Hinweise zum Umgang mit Siebrückständen nach einer Kampfmittelräumung, insbesondere auf Sprengplätzen, sowie mit Bodenaushub von entsprechenden Verdachtsflächen

Ermittlung fachtechnischer Grundlagen zur Vorbereitung der Verhältnismäßigkeitsprüfung von langlaufenden Pump-and-Treat-Maßnahmen, Fortschreibung 2020

Die Handlungshilfe richtet sich vor allem an die zuständigen Behörden, aber auch an Sachverständige, Fachbüros und Sanierungspflichtige, die langlaufende Sanierungsmaßnahmen zu beurteilen haben. Die beiden Ecxel-Tools „Abschätzverfahren zu Gesamtlaufzeiten und -kosten von Pump-and-Treat-Maßnahmen" und „Anlageneffektivität von Grundwassersanierungen“ stehen im Internetangebot der LUBW (Altlasten\Anwendungsprogramme) unter Punkt 9 und 10 zum Download bereit. Anwendungsprogramme LUBW

Fachmodul Boden und Altlasten vom 16.08.2012 - Notifizierung und Kompetenznachweis von Untersuchungsstellen im bodenschutzrechtlich geregelten Umweltbereich

Dieses Fachmodul Boden und Altlasten harmonisiert deutschlandweit die Anforderungen an Untersuchungsstellen, die von den Notifizierungsstellen der Bundesländer gemäß § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz für Untersuchungen im gesetzlich geregelten Bereich zugelassen werden. Diese Untersuchungsstellen müssen die für diese Aufgabe erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen. Vor einer Notifizierung müssen diese Untersuchungsstellen ihre Kompetenz nachgewiesen haben. Die Kompetenzüberprüfung kann im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) oder im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens durch die jeweils zuständige Länderstelle (meist das Landes-Umweltamt) erfolgen. Legt eine Untersuchungsstelle im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens eine Akkreditierung entsprechend diesem Fachmodul vor, so ist diese zu berücksichtigen, soweit sie gültig, vollständig und für die Untersuchungsaufgaben anwendbar ist.

Fachmodul Boden und Altlasten vom 20.10.2000 - Bereichsspezifische Anforderungen an die Kompetenz von Untersuchungsstellen im Bereich Boden und Altlasten

Dieses Fachmodul Boden und Altlasten harmonisiert deutschlandweit die Anforderungen an Untersuchungsstellen, die von den Notifizierungsstellen der Bundesländer gemäß § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz für Untersuchungen im gesetzlich geregelten Bereich zugelassen werden. Diese Untersuchungsstellen müssen die für diese Aufgabe erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen. Vor einer Notifizierung müssen diese Untersuchungsstellen ihre Kompetenz nachgewiesen haben. Die Kompetenzüberprüfung kann im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) oder im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens durch die jeweils zuständige Länderstelle (meist das Landes-Umweltamt) erfolgen. Legt eine Untersuchungsstelle im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens eine Akkreditierung entsprechend diesem Fachmodul vor, so ist diese zu berücksichtigen, soweit sie gültig, vollständig und für die Untersuchungsaufgaben anwendbar ist.

Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten in Niedersachsen

Vorläufiger Abschlussbericht Juni 1997. Von 1989 bis 1997 wurde unter Federführung des Niedersächsischen Umweltministeriums eine systematische Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten auf allen bekannten beziehungsweise im Zuge dieser Bearbeitung hinzugekommenen Verdachtsflächen durchgeführt. Die Broschüre "Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten in Niedersachsen - Vorläufiger Abschlussbericht - Juni 1997" stellt die Ergebnisse dieses Programms zusammenfassend vor, das wegen der zugespitzten Haushaltssituation zu diesem Zeitpunkt eingestellt werden musste.

GeoBerichte 22 Ermessensleitende Kriterien bei der Bearbeitung altlastbedingter Grundwassergefahren und -schäden

Bei Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast oder einer dadurch verursachten Gewässerverunreinigung besteht nach § 4 Abs. 3 BBodSchG eine Pflicht zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen. Nach § 9 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 BBodSchG wird der zuständigen Behörde ein Ermessensspielraum bei der Anordnung von Maßnahmen eingeräumt. Mit Bezug auf diesen Ermessensspielraum werden in der vorliegenden Arbeitshilfe fachliche Kriterien abgeleitet, unter welchen Voraussetzungen bei altlastbedingten Grundwassergefahren oder -schäden auf Untersuchungs- oder Sanierungsmaßnahmen verzichtet werden kann (Ausscheidung von Bagatellfällen). Dabei wird zunächst eine Definition der wasserrechtlichen Begriffe Grundwassergefahr und Grundwasserschaden durch Einführung der Kriterien Gefahrenschwelle und Schadensschwelle vorgenommen. Darauf aufbauend erfolgt die Ableitung der Maßnahmenschwelle, bei deren Unterschreitung in der Regel auf aktive Sanierungsmaßnahmen verzichtet werden kann. Die Maßnahmenschwelle kann auch als Kriterium bei der Entscheidung über die Beendigung oder den Abbruch von Sanierungsmaßnahmen herangezogen werden. Bei der fachlichen Ableitung der Kriterien wird auf den Vorschlag von LABO und LAWA zur Berücksichtigung des Einmischprozesses beim Übergang von Sickerwasser in das Grundwasser (Rührkesselmodell) Bezug genommen. Die Einhaltung der Kriterien wird mit Hilfe von Kontrollebenen überprüft. Eine wichtige Voraussetzung ist dabei die Ermittlung von repräsentativen Konzentrationen und Frachten in den relevanten Kontrollebenen. Dafür wird das Stromröhrenmodell verwendet. Für die einfache Handhabung der Arbeitshilfe wurde ein Excel-Programm entwickelt, das von der Internetseite des LBEG (www.lbeg.de) heruntergeladen werden kann. Die Anwendung der Arbeitshilfe wird anhand von Fallbeispielen im Anhang erläutert.

GeoFakten 12 Beurteilung der landwirtschaftlichen Nutzung auf Altablagerungen

Zur Unterstützung der Vollzugsbehörden werden in dem vorliegenden Geofakt 12 die rechtlichen Voraussetzungen sowie die fachlichen Eckpunkte benannt, erläutert und in Form eines Prüfschemas zusammengestellt, die zur Produktion qualitativ hochwertiger landwirtschaftlicher Produkte auf Altablagerungen zu berücksichtigen sind.

Geofakten 17 Hinweise zur Entnahme und zur Beurteilung von Bodenproben im Kontext von Bodenbelastungsuntersuchungen zu Dioxinen (PCDD/F) und dioxinähnlichen PCB (dl-PCB)

Polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane (PCDD/PCDF) sowie dioxinähnliche (dioxin-like) polychlorierte Biphenyle (dl-PCB) sind toxische chlororganische Verbindungen, die aus unterschiedlichen Quellen und in unterschiedlichen Konzentrationen in die Umwelt eingetragen wurden.

Geofakten 29 Untersuchung von Öl- und Bohrschlammgruben

Die Arbeitshilfe Geofakten 29 soll die Untersuchungen von Öl- und Bohrschlammgruben in Anlehnung an das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) beinhalten bis hin zur Gefährdungsabschätzung und einer Feststellung, ob eine Gefahr für die zu betrachtenden Wirkungspfade vorliegt oder ausgeschlossen werden kann.
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Schlammgrubenverdachtsflächen

In dieser Karte werden die Schlammgrubenverdachtsflächen klassifiziert dargestellt nach den Ergebnissen der AG Bohr- und Ölschlammgruben und der ab 01.01.2016 gültigen Fördermaßnahme zur Untersuchung von Öl- und Bohrschlammgruben (FM-ÖBSG). Welche Standorte im Rahmen der FM-ÖBSG untersucht werden können ist im Vergleichsvertrag geregelt. Ausgenommen (gemäß §2 Abs.3 des Vergleichsvertrages) sind beispielsweise Mischgruben (z. B. neben Bohrschlamm auch andere eingelagerte Abfälle). Sie werden in der Karte als „Verdachtsfläche erfasst“ dargestellt. Sie laufen in Drei Phasen ab:

Phase 1: Historische Erkundung,

Phase 2: Bestätigung/Ausräumung des Gefahrenverdachts,

Phase 3: Feststellung/Ausschuss einer/s Gefahr/Schaden.

Nach jeder Phase erfolgt eine Bewertung zum weiteren Handlungsbedarf mit den möglichen Ergebnissen

- Ausscheiden aus dem Untersuchungsprogramm (Verdacht/Gefahr nicht bestätigt)

- Weiterer Untersuchungsbedarf

- Ggfs. Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr