Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Baden-Württemberg (BW) oder Hamburg (HH) oder Hessen (HE) oder Nordrhein-Westfalen (NW) oder Sachsen (SN) oder Sachsen-Anhalt (ST)
Bearbeitungsstufe: OU (Orientierende Untersuchung) oder Monitoring oder Nachsorge
Branchenkatalog zur historischen Erhebung von Altstandorten, Version 4.0: Beschreibung: Um die historische Erhebung bei möglichst vollständiger Erfassung der relevanten Altstandorte zu vereinfachen und zu vereinheitlichen, wurde durch die damalige Landesanstalt für Umweltschutz der Branchenkatalog zur historischen Erhebung von Altstandorten erarbeitet. Der Branchenkatalog umfasst über 3500 Branchennennungen und liefert hierzu u.a. folgende Informationen: Produktionsablauf Kontaminationsfaktoren altlastenrelevante Stoffe / Stoffgruppen Leitfragen, Anmerkungen und Hinweise Die aufgeführten Branchen werden anhand der Produktionsabläufe bzw. den gehandhabten Stoffen bezüglich ihrer Altlastenrelevanz eingestuft (uneingeschränkt altlastenrelevant/ eingeschränkt altlastenrelevant/ altlastenirrelevant). Bei Branchen der Klasse „eingeschränkt altlastenrelevant" wurden sogenannte Leitfragen formuliert, die als Hilfestellung bei der Überprüfung des Altlastenverdachts dienen sollen. Für alle altlastenrelevanten Branchennennungen wurde im Hinblick auf das landesweit einheitliche Priorisierungsverfahren ein Bereich für den Handlungsbedarf in Vergleichslage bestimmt (Branchen-r0). 2016 wurde der Branchenkatalog überarbeitet und Branchen und altlastenrelevante Stoffe, wie z.B. die Stoffgruppe der PFC, die noch nicht im BKAT enthalten waren, wurden aufgenommen. Der aktualisierte Branchenkatalog ist als Web- und BRS-Anwendung verfügbar.
Das Programm soll zur Gefährdungsabschätzung in den Bearbeitungsstufen historische Erkundung (HE) und orientierende Untersuchung (OU) verwendet werden. DEBA dokumentiert nachvollziehbar den gutachterlichen Bewertungsprozess auf der Grundlage der im Handbuch zur Altlastenbehandlung des Freistaates Sachsen beschriebenen Methodik der Gefährdungsabschätzung. Die Bewertungsergebnisse können als pdf-Datei ausgedruckt oder gespeichert werden. Die pdf-Datei kann in das SALKA als Dokumentation zur Bearbeitungsstufe importiert werden.
Das Programm soll zur Gefährdungsabschätzung in den Bearbeitungsstufen historische Erkundung (HE) und orientierende Untersuchung (OU) verwendet werden. DEBA dokumentiert nachvollziehbar den gutachterlichen Bewertungsprozess auf der Grundlage der im Handbuch zur Altlastenbehandlung des Freistaates Sachsen beschriebenen Methodik der Gefährdungsabschätzung. Die Bewertungsergebnisse können als pdf-Datei ausgedruckt oder gespeichert werden. Die pdf-Datei kann in das SALKA als Dokumentation zur Bearbeitungsstufe importiert werden.
Die in diesem Bericht entwickelten modellhaften Überwachungsprogramme sind so gestaltet, daß sie sich problemlos auf eine konkrete Fallgestaltung anpassen lassen. Im Vergleich zu bisher verbreiteten Standardprogrammen verursachen sie einen deutlich geringeren Aufwand und tragen somit zur kostenbewußten Altlastenbearbeitung bei.
Dieses Fachmodul Boden und Altlasten harmonisiert deutschlandweit die Anforderungen an Untersuchungsstellen, die von den Notifizierungsstellen der Bundesländer gemäß § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz für Untersuchungen im gesetzlich geregelten Bereich zugelassen werden. Diese Untersuchungsstellen müssen die für diese Aufgabe erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen. Vor einer Notifizierung müssen diese Untersuchungsstellen ihre Kompetenz nachgewiesen haben. Die Kompetenzüberprüfung kann im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) oder im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens durch die jeweils zuständige Länderstelle (meist das Landes-Umweltamt) erfolgen. Legt eine Untersuchungsstelle im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens eine Akkreditierung entsprechend diesem Fachmodul vor, so ist diese zu berücksichtigen, soweit sie gültig, vollständig und für die Untersuchungsaufgaben anwendbar ist.
Dieses Fachmodul Boden und Altlasten harmonisiert deutschlandweit die Anforderungen an Untersuchungsstellen, die von den Notifizierungsstellen der Bundesländer gemäß § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz für Untersuchungen im gesetzlich geregelten Bereich zugelassen werden. Diese Untersuchungsstellen müssen die für diese Aufgabe erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen. Vor einer Notifizierung müssen diese Untersuchungsstellen ihre Kompetenz nachgewiesen haben. Die Kompetenzüberprüfung kann im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) oder im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens durch die jeweils zuständige Länderstelle (meist das Landes-Umweltamt) erfolgen. Legt eine Untersuchungsstelle im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens eine Akkreditierung entsprechend diesem Fachmodul vor, so ist diese zu berücksichtigen, soweit sie gültig, vollständig und für die Untersuchungsaufgaben anwendbar ist.
In den Technical Guidance Documents for Deriving Environmental Quality Standards (TGD) 2011 und 2016 (Entwurf) werden Regeln beschrieben, mit denen aus toxikologischen und ökotoxikologischen Daten sogenannte Umweltqualitätsnormen (UQN) für chemische Stoffe zum Schutz des Menschen und aquatischer Lebensräume erstellt werden können. Die vorliegende Arbeitshilfe beschreibt detailliert die in den TGD beschriebenen Anforderungen an ökotoxikologische Datensätze, mit denen für einen Stoff der jeweils geeignete Ausgleichsfaktor abgeleitet wird; humantoxikologische Daten sind nicht Gegenstand der Betrachtungen.
Grundwasser-Managementkonzept zur Ermittlung der Sanierungsnotwendigkeit und Ableitung von Sanierungszielwerten. Die Gefährdungsbeurteilung und Sanierung von Grundwasserschäden ist ein wesentlicher Bestandteil der Bewältigung der Altlastproblematik in der Freien und Hansestadt Hamburg. Im Altlasthinweiskataster der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft sind aktuell rund 260 Grundwasserschäden registriert, die sukzessive bewertet und gegebenenfalls saniert werden sollen. Das Bestreben nach einer gerechten, vergleichbaren und transparenten Bewertung vieler Einzelfälle veranlasste die Bodenschutzbehörde zur Entwicklung eines Managementkonzepts, das für die systematische Anwendung bei Grundwasserschäden in Hamburg geeignet ist. Das Verfahren orientiert sich an bundeseinheitlichen Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Boden (LABO) und der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und wurde bundesweit und lokal in Diskussionen und bei Einzelfällen validiert. Die Bodenschutzbehörde wendet das Verfahren zur grundsätzlichen Bewertung von Einzelfällen an und möchte die Vorgehensweise mit dieser Veröffentlichung transparent machen.