Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Brandenburg (BB) oder Niedersachsen (NI) oder Nordrhein-Westfalen (NW) oder Sachsen-Anhalt (ST) oder Schleswig-Holstein (SH)
Bearbeitungsstufe: Erfassung/Erhebung oder Sanierung/Sicherung oder Nachsorge
Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.