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ALEX Informationsblatt 33 Mindestanforderungen an den Umfang von Gutachten im Rahmen von orientierenden Untersuchungen und Detailuntersuchungen

Im Rahmen dieses ALEX-Informationsblattes wird eine Mustergliederung mit dem Mindestleistungsumfang eines Gutachtens definiert. Diese soll Gutachtern als Handlungshilfe zur Gewährleistung von einheitlichen Qualitätsstandards von Gutachten und Berichten zu Untersuchungen nach § 9 BBodSchG dienen.

ALEX Merkblatt 01 Untersuchungsparameter für die abfall- und wasserwirtschaftliche Untersuchung

Bei der Erkundung von Altstandorten und Altablagerungen, die einer Branche zugeordnet werden können, sind die branchenspezifischen Parameter nach den Webanwendungen BKAT (Branchenkatalog zur historischen Erhebung von Altstandorten) bzw. XUMA-A (XUMA Analysenplan) der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zu untersuchen. Wenn die Branche oder die Verdachtsparameter unbekannt sind, richtet sich der Parameterumfang nach den Stufen 1 und 2 dieses Merkblattes.

ALEX Merkblatt 02 Orientierungswerte für die abfall- und wasserwirtschaftliche Beurteilung

Das Merkblatt enthält Orientierungswerte zur Beurteilung von Boden-, Bodenluft- und Grundwasserverunreinigungen sowie Sanierungszielwerte für den Boden und das Grundwasser. Dabei werden die Prüf- und Sanierungszielwerte für den Boden in vier mögliche Zielebenen gegliedert. Die Anwendung dieser Werte soll nur gemäß den Hinweisen in ALEX-Informationsblatt 16 „Bewertungsgrundlagen für Schadstoffe in Altlasten“ erfolgen.

ALEX Merkblatt 13 Untersuchung und Beurteilung des Wirkungspfades Boden - Grundwasser; Sickerwasserprognose

Um die Vorgaben der BBodSchV für den Verwaltungsvollzug praktikabel zu gestalten, gibt das vorliegende Merkblatt konkrete Hinweise zu Untersuchungsmethoden und zu Bewertungsansätzen, mit denen der Wirkungspfad Boden-Grundwasser beurteilt werden kann. Dabei richtet sich das Merkblatt an fachkundige Mitarbeiter aus Behörden und Ingenieurbüros.

Bewertungsmaßstäbe für PFAS-Konzentrationen für NRW

Der Leitfaden des Bundes zur PFAS-Bewertung wurde in NRW per Erlass vom 04.03.2022 eingeführt. Die in NRW derzeit geltenden Bewertungsmaßstäbe für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in verschiedenen Regelungsbereichen sind hier zusammengefasst: - Trinkwasser; - Grundwasser, Oberflächenwasser, Rohwasser, Abwasser; - Boden; - Klärschlamm; - Lebensmittel; - Human-Biomonitoring; - Literatur zur PFAS-Bewertung

Immissions- / Emissionsbetrachtung 1-D: Hydrogeologisches Arbeitsmodell

: Immissions- / Emissionsbetrachtung 1-D: Hydrogeologisches Arbeitsmodell: Voraussetzung für die Planung, Durchführung und Auswertung der Grundwassererkundung ist ein grundsätzliches Modellverständnis vom Schadstoffherd und den Ausbreitungswegen der Schadstoffe hin zu möglicherweise betroffenen Schutzgütern. Bei der Planung der Erkundungsmaßnahmen und bei der Darstellung der Ergebnisse kann das „Hydrogeologische Arbeitsmodell" eingesetzt werden. In das hydrogeologische Arbeitsmodell gehen Kenntnisse oder Annahmen u.a zu den Aspekten Geometrie und Lage der Schadstoffquelle sowie hydrogeologische Gegebenheiten im Untersuchungsraum ein. Die Überlegungen und Annahmen zum hydrogeologischen Modell sowie alle gesicherten Grundlagen einschließlich ihrer Quellen sind zu dokumentieren, Plausibilitätsprüfungen sind anhand des Modells schnell und einfach durchführbar. Das „Hydrogeologische Arbeitsmodell" basiert ursprünglich auf dem 1996 von der LUBW herausgegebenen Leitfaden Erkundungsstrategie Grundwasser, der 2008 mit dem Leitfaden Untersuchungsstrategie Grundwasser fortgeschrieben wurde. Es wurde als Excel-Tabelle umgesetzt. Somit können die Daten erfasst, berechnet, beliebig ausgedruckt und in andere Programme eingebunden werden. Bei Interesse an dem Hydrogeologischen Arbeitsmodells als Excel- Tabelle wenden Sie sich bitte an: boden-altlasten-info@lubw.bwl.de

Immissions- / Emissionsbetrachtung 3-D: I/E Calc

: Immissions- / Emissionsbetrachtung 3-D: I/E Calc: I-E-CALC ist ein Anwendungsprogramm als Excel Arbeitsmappe. Damit lässt sich überprüfen, ob die einzelfallbezogenen Mindestanforderungen eines ausreichend untersuchten Schadensfalles im Grundwasser eingehalten werden – die sog. Immissions- und Emissionsbedingung – s.a. Leitfaden „Untersuchungsstrategie Grundwasser“. Dieses Programm ermöglicht die Eingabe von dreidimensionalen Schadstoffverteilungen im Sickerwasser und im Kontaktgrundwasser. Das Anlegen von mehreren Kontaktgrundwasserschichten ist möglich. Ausgehend von der Modellvorstellung des Schadensherdes (Stromröhren, Stromröhrenabschnitte und -stapel, Konzentrationsverteilung, usw.) sind in verschiedenen Eingabeblättern Tabellen angelegt, in welche nacheinander die Geometrie des hydrogeologischen Arbeitsmodells, der Name des betroffenen Schadstoffs und dessen Konzentrationsverteilung eingetragen werden. Aus den eingegebenen Daten werden dann die Volumenströme berechnet und die Immissionen und Emissionen sowohl in Tabellen- als auch in Diagrammform in den Ausgabeblättern dargestellt. Ein Wechsel zwischen den einzelnen Arbeitsblättern ist jederzeit durch Anklicken dieser am unteren Bildschirmrand möglich. Zum Erhalt des Programmes und weiterer Erläuterung wenden Sie sich bitte an: boden-altlasten-info@lubw.bwl.de Die detallierte Beschreibung zur Anwendung ist unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/documents/10184/220771/IE+Calc+Grundlagen+Formeln+Beispiel_final.pdf/5b922b51-8ab8-4817-9adc-8fe04a21d278 abrufbar.

Sickerwasserprognose bei der orientierenden Untersuchung

Die Arbeitshilfe "Sickerwasserprognose bei der orientierenden Untersuchung“ soll insbesondere Ingenieurbüros aber auch die unteren Bodenschutz- und Altlastenbehörden bei einer verbal-argumentativen Sickerwasserprognose auf der Stufe der orientierenden Untersuchung unterstützen. Zur Systematisierung des Vorgehens und zur leichteren Erstellung wurde parallel zur Arbeitshilfe ein Excel-Tool entwickelt, das den Nutzer durch die Bearbeitung führt und in dem die zur Abschätzung benötigten Werte tabelliert hinterlegt sind. Mithilfe des Excel-Tools kann eine strukturierte Sickerwasserprognose erstellt und die fachliche Einschätzung der Konzentration am Ort der Beurteilung einheitlich dokumentiert werden.