Der Leitfaden des Bundes zur PFAS-Bewertung wurde in NRW per Erlass vom 04.03.2022 eingeführt. Die in NRW derzeit geltenden Bewertungsmaßstäbe für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in verschiedenen Regelungsbereichen sind hier zusammengefasst: - Trinkwasser; - Grundwasser, Oberflächenwasser, Rohwasser, Abwasser; - Boden; - Klärschlamm; - Lebensmittel; - Human-Biomonitoring; - Literatur zur PFAS-Bewertung
Die vorliegende Arbeitshilfe wurde im Auftrag des Ständigen Ausschusses Altlasten (ALA) der LABO mit dem Ziel erarbeitet, ein bundeseinheitliches Vorgehen bei der Expositionsabschätzung innerhalb der Detailuntersuchung und der daraus abzuleitenden Gefahrenbeurteilung für den Wirkungspfad Boden-Mensch und den Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze-Mensch zu etablieren.
Anhang 2 bietet Unterstützung bei der Abschätzung der Relevanz von Schadstoffen in Bezug auf deren mögliche Aufnahme- und Expositionspfade. Dazu werden relevante Daten zur Quantifizierung gesundheitlicher Wirkungen aufgeführt, auf Besonderheiten in der Bewertung hingewiesen sowie Beurteilungswerte aus angrenzenden Rechtsbereichen zitiert.
Im Rahmen der Ableitung der Prüfwerte für die BBodSchV wurden sowohl das Modell zur humantoxikologischen Bewertung von Schadstoffen im Boden beschrieben, als auch Szenarien entwickelt, die die Exposition des Menschen gegenüber den Schadstoffen beschreiben. Die nachfolgenden Ausführungen basieren im Wesentlichen auf der Bekanntmachung der Ableitungsmethoden und -maßstäbe im Bundesanzeiger Nr. 161 a (vgl. auch UBA 1999ff) sowie auf Texten des LANUV-Arbeitsblattes 22 (2014).