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Hinweise zur Sanierung von PFAS-verunreinigten Flächen

Niedersächsischer Erlass zur Veröffentlichung: „Leitfaden zur PFAS-Bewertung – Empfehlungen für die bundeseinheitliche Bewertung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie für die Entsorgung PFAS-haltigen Bodenmaterials (PFAS-Leitfaden des Bundes)

Leitfaden zur Altlastenbearbeitung in Mecklenburg-Vorpommern

Der Leitfaden zur Altlastenbearbeitung beschreibt die methodische Vorgehensweise zur Erfassung und Erstbewertung, Orientierenden Untersuchung sowie Detailuntersuchung von altlastverdächtigen Flächen bzw. Verdachtsflächen und Altlasten bzw. schädlichen Bodenveränderungen.

Merkblatt zur Führung der Datei schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten – DSBA

Das Merkblatt ist die Anleitung für die Führung der Datei nach § 9 BodSchAG LSA. Die DSBA basiert auf den gemäß Abfallgesetz des Landes (§§ 28, 29 AbfG LSA vom 14.November 1991) und Leitfaden zum Altlastenprogramm (LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ SACHSEN-ANHALT: Berichte des LAU, Heft 20, Halle 1996, und Heft 28, Halle 1998) erfassten Daten. Die DSBA ist Bestandteil des FIS Bodenschutz. Sie wird durch die unteren Bodenschutzbehörden auf dem Zentralserver des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) geführt. (2018 aktualisiert).

NBodSUVO (NI)

Niedersächsische Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten (NBodSUVO)

PAK-Erlass (NI)

Niedersächsischer PAK - Erlass Bewertung von Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) bezüglich des Wirkungspfades Boden-Mensch. In der Regel ist davon auszugehen, dass - sofern erhöhte Benzo(a)pyren (BaP)-Gehalte im Boden angetroffen werden - andere (toxikologisch relevante) PAK in einem bestimmten Mischungsverhältnis vorliegen. Vor diesem Hintergrund hat der Altlastenausschuss (ALA) der LABO die Übernahme der folgenden Prüfwerte für Gemische von Polyzyklischen aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), vertreten durch Benzo(a)pyren (BaP) als Bezugssubstanz, bei der Novellierung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) empfohlen. Sie sind in Niedersachsen bis zu einer Regelung durch die BBodSchV anzuwenden.