Das Analysenprinzip des Total Oxidizable Precursors(TOP)-Assay erlangte in den letzten Jahren große Bedeutung zur summarischen Erfassung von derzeit ̶ mangels Verfügbarkeit von analytischen Standards ̶ nicht mit der Einzelstoffanalytik messbaren polyfluorierten Verbindungen, einer Teilmenge der PFAS. Es hat sich gezeigt, dass der Einsatz als Screening-Verfahren insbesondere bei quellennahen Umweltkontaminationen von großem Vorteil ist, um PFAS-Gehalte in Umweltproben besser abschätzen zu können. Der Bericht stellt die Möglichkeiten und Grenzen der TOP-Assay-Methodik dar und bewertet die Aussagekraft der Informationen, die aus der Anwendung von TOP-Assay-Methoden im PFAS-Schadensfallgebiet Rastatt / Baden-Baden und einiger Hintergrundflächen des Landes Baden-Württemberg erhalten werden können und bezieht dabei die aktuelle wissenschaftliche Literatur mit ein.
Um die Belastungssituation unterhalb der Strommasten in Bayern zu klären, wurden unter Federführung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG) und in Kooperation mit den in Bayern agierenden Stromnetzbetreibern stichprobenartige Bodenuntersuchungen unterhalb von Strommasten durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden in dem Bericht dargestellt.
Boden- und Pflanzenbelastung; Freileitungen, Stromleitungen, Strommasten
Vorgehensweise bei der Entwicklung von Untersuchungsstrategien zur Schaffung der Datengrundlage für Entscheidungen nach Altlastenrecht für das Schutzgut Grundwasser. Dabei werden auch die kosten- und zeitsparenden Möglichkeiten von innovativen Untersuchungsmethoden berücksichtigt, wie integrale Pumpversuche oder schnelle Methoden der Proben- und Messwertbestimmung.
Diese Verfahrensordnung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt gestaltet Details des Zulassungsverfahrens nach der Bayerischen Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung (VSU) weiter aus.
Diese Bayerische Verordnung regelt die Bezuschussung der Erkundung und Sanierung gemeindeeigener Hausmülldeponien durch den Unterstützungsfonds nach Art. 13a des Bayerischen Bodenschutzgesetzes. Ebenfalls geregelt werden Beiträge, aus denen sich der Fonds speist.
Die Bayerische Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung (VSU) regelt das Zulassungsverfahren für Sachverständige und Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG.