Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Brandenburg (BB) oder Rheinland-Pfalz (RP) oder Sachsen (SN) oder Schleswig-Holstein (SH) oder Thüringen (TH)
Bearbeitungsstufe: Erfassung/Erhebung oder OU (Orientierende Untersuchung) oder Sanierung/Sicherung oder Nachsorge
Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.