Anforderungen an Untersuchungsstellen, Gutachter und Gutachten

Anzeigen nach
Anzeige pro Seite
Nach Attributen filtern
  • Filterauswahl:
  • Anwendungsempfehlung: Bayern (BY) oder Nordrhein-Westfalen (NW) oder Rheinland-Pfalz (RP)
  • Wirkungspfad: Boden - Nutzpflanze
  • Medien: Boden
  • Bearbeitungsstufe: HE (Historische Erkundung) oder OU (Orientierende Untersuchung) oder SU (Sanierungsuntersuchung) oder Monitoring

ALEX Informationsblatt 33 Mindestanforderungen an den Umfang von Gutachten im Rahmen von orientierenden Untersuchungen und Detailuntersuchungen

Im Rahmen dieses ALEX-Informationsblattes wird eine Mustergliederung mit dem Mindestleistungsumfang eines Gutachtens definiert. Diese soll Gutachtern als Handlungshilfe zur Gewährleistung von einheitlichen Qualitätsstandards von Gutachten und Berichten zu Untersuchungen nach § 9 BBodSchG dienen.

Schurf-Probenahme-Ringversuch 2021. Durchführung eines Ringversuchs für Untersuchungsstellen, die durch Bayern für Feststoffprobenahmen gemäß § 18 BBodSchG zugelassen sind

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) richtete im Jahr 2021 einen Ringversuch für Untersuchungsstellen aus, die durch die Notifizierungsstelle des LfU für den Teilbereich 1.1 (Feststoffe - Probenahme und Vor-Ort-Untersuchungen) nach der Bayerischen Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung (VSU) zugelassen sind. Bei diesen Untersuchungsstellen handelt es sich sowohl um probenehmende Ingenieurbüros wie auch um umweltanalytische Laboratorien, die Probenahmen durchführen.