Im Rahmen dieses ALEX-Informationsblattes wird eine Mustergliederung mit dem Mindestleistungsumfang eines Gutachtens definiert. Diese soll Gutachtern als Handlungshilfe zur Gewährleistung von einheitlichen Qualitätsstandards von Gutachten und Berichten zu Untersuchungen nach § 9 BBodSchG dienen.
Information über aktuelle Verfahren zur Erfüllung der Anforderungen für die Zulassung als Untersuchungsstelle nach der Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung in Bayern (VSU). Maßgeblich für die praktische Arbeit ist die individuelle Verfahrensliste, die eine Untersuchungsstelle mit dem Zulassungsbescheid erhalten hat.
Neben rechtlichen und fachlichen Erläuterungen zu wiederkehrenden Fragen werden vor allem Verfahrensweisen und Methoden vorgestellt und in ihren Einsatzmöglichkeiten charakterisiert, die gegenwärtig für die erforderlichen Untersuchungen und Prognoseschritte zur Verfügung stehen. Es bleibt Aufgabe des Bearbeiters, im Einzelfall das für den jeweiligen Untersuchungs- und Prognoseschritt richtige Werkzeug auszuwählen, die Ergebnisse sachkundig zu interpretieren und damit die Grundlage für behördliche Entscheidungen zu schaffen. Hinweis: Nach Inkrafttreten der novellierten BBodSchV sind Teile der Arbeitshilfe nicht mehr aktuell.
Voraussetzung für die sachgerechte Planung, Durchführung und Beurteilung von Grundwasseruntersuchungen an Altlasten ist die Kenntnis grundlegender Zusammenhänge zwischen Untergrundaufbau, Stoffverhalten, Messstellenausbau und Analysenergebnissen.
Dieses Merkblatt konkretisiert die Anforderungen des BBodSchG, der BBodSchV, des BayBodSchG und der BayBodSchVwV für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser.
Ziel dieses Merkblatts ist es, das Vorgehen bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen und die Untersuchung von Bodenproben, Bodenluftproben und Eluaten in den Untersuchungsstellen für die Wirkungspfade Boden - Gewässer, Boden - Mensch und ggf. Boden - Pflanze durch gezielte Vorgaben zu vereinheitlichen. Damit soll die Vergleichbarkeit und Reproduzierbarkeit von Untersuchungsergebnissen verbessert und somit die Bewertungssicherheit erhöht werden.
Dieses Merkblatt enthält Vorgaben und Hinweise für die fachgerechte Probenahme und Untersuchung von Gewässern, insbesondere Grundwasser bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) richtete im Jahr 2021 einen Ringversuch für Untersuchungsstellen aus, die durch die Notifizierungsstelle des LfU für den Teilbereich 1.1 (Feststoffe - Probenahme und Vor-Ort-Untersuchungen) nach der Bayerischen Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung (VSU) zugelassen sind. Bei diesen Untersuchungsstellen handelt es sich sowohl um probenehmende Ingenieurbüros wie auch um umweltanalytische Laboratorien, die Probenahmen durchführen.
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