Anforderungen an Untersuchungsstellen, Gutachter und Gutachten

Anzeigen nach
Anzeige pro Seite
Nach Attributen filtern

ALEX Informationsblatt 33 Mindestanforderungen an den Umfang von Gutachten im Rahmen von orientierenden Untersuchungen und Detailuntersuchungen

Im Rahmen dieses ALEX-Informationsblattes wird eine Mustergliederung mit dem Mindestleistungsumfang eines Gutachtens definiert. Diese soll Gutachtern als Handlungshilfe zur Gewährleistung von einheitlichen Qualitätsstandards von Gutachten und Berichten zu Untersuchungen nach § 9 BBodSchG dienen.

Erlass des MLUL Brandenburg vom 31. Januar 2019 über die Benennung geeigneter Analysenverfahren zur Bestimmung leichtflüchtiger Halogenkohlenwasserstoffe in Wasser

Benennung geeigneter Analysenverfahren zur Bestimmung leichtflüchtiger Halogenkohlenwasserstoffe in Wasser mit besonderer Berücksichtigung von Vinylchlorid mit Anlage: Sachstandspapier des Landesamtes für Umwelt zur Auswahl eines geeigneten Analyseverfahrens (incl. Votierunq)

Geofakten 29 Untersuchung von Öl- und Bohrschlammgruben

Die Arbeitshilfe Geofakten 29 soll die Untersuchungen von Öl- und Bohrschlammgruben in Anlehnung an das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) beinhalten bis hin zur Gefährdungsabschätzung und einer Feststellung, ob eine Gefahr für die zu betrachtenden Wirkungspfade vorliegt oder ausgeschlossen werden kann.
.
Schlammgrubenverdachtsflächen

In dieser Karte werden die Schlammgrubenverdachtsflächen klassifiziert dargestellt nach den Ergebnissen der AG Bohr- und Ölschlammgruben und der ab 01.01.2016 gültigen Fördermaßnahme zur Untersuchung von Öl- und Bohrschlammgruben (FM-ÖBSG). Welche Standorte im Rahmen der FM-ÖBSG untersucht werden können ist im Vergleichsvertrag geregelt. Ausgenommen (gemäß §2 Abs.3 des Vergleichsvertrages) sind beispielsweise Mischgruben (z. B. neben Bohrschlamm auch andere eingelagerte Abfälle). Sie werden in der Karte als „Verdachtsfläche erfasst“ dargestellt. Sie laufen in Drei Phasen ab:

Phase 1: Historische Erkundung,

Phase 2: Bestätigung/Ausräumung des Gefahrenverdachts,

Phase 3: Feststellung/Ausschuss einer/s Gefahr/Schaden.

Nach jeder Phase erfolgt eine Bewertung zum weiteren Handlungsbedarf mit den möglichen Ergebnissen

- Ausscheiden aus dem Untersuchungsprogramm (Verdacht/Gefahr nicht bestätigt)

- Weiterer Untersuchungsbedarf

- Ggfs. Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr

Merkblatt 3.8/4 Probennahme von Boden und Bodenluft bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen für die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Gewässer

Ziel dieses Merkblatts ist es, die Vorgaben der [BBODSCHV, 1999] zur Probenahmeplanung und Probenahme für Böden, Bodenmaterialien, sonstigen Materialien und Bodenluft bei der Untersuchung von Altlastverdachtsflächen für die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Gewässer zu ergänzen, zu konkretisieren und zu vereinheitlichen. Damit sollen die Vergleichbarkeit und Reproduzierbarkeit von Untersuchungsergebnissen verbessert und die Bewertungssicherheit erhöht werden.