Im Rahmen dieses ALEX-Informationsblattes wird eine Mustergliederung mit dem Mindestleistungsumfang eines Gutachtens definiert. Diese soll Gutachtern als Handlungshilfe zur Gewährleistung von einheitlichen Qualitätsstandards von Gutachten und Berichten zu Untersuchungen nach § 9 BBodSchG dienen.
Die erste Stufe des planmäßigen Vorgehens
im Altlastenbereich ist die Erfassung. Zur
Erfassung zählt sowohl die Ermittlung der
Flächen als auch deren Erstbewertung.