Anforderungen an Untersuchungsstellen, Gutachter und Gutachten

Anzeigen nach
Anzeige pro Seite

Schurf-Probenahme-Ringversuch 2021. Durchführung eines Ringversuchs für Untersuchungsstellen, die durch Bayern für Feststoffprobenahmen gemäß § 18 BBodSchG zugelassen sind

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) richtete im Jahr 2021 einen Ringversuch für Untersuchungsstellen aus, die durch die Notifizierungsstelle des LfU für den Teilbereich 1.1 (Feststoffe - Probenahme und Vor-Ort-Untersuchungen) nach der Bayerischen Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung (VSU) zugelassen sind. Bei diesen Untersuchungsstellen handelt es sich sowohl um probenehmende Ingenieurbüros wie auch um umweltanalytische Laboratorien, die Probenahmen durchführen.

Sickerwasserprognose bei der orientierenden Untersuchung

Die Arbeitshilfe "Sickerwasserprognose bei der orientierenden Untersuchung“ soll insbesondere Ingenieurbüros aber auch die unteren Bodenschutz- und Altlastenbehörden bei einer verbal-argumentativen Sickerwasserprognose auf der Stufe der orientierenden Untersuchung unterstützen. Zur Systematisierung des Vorgehens und zur leichteren Erstellung wurde parallel zur Arbeitshilfe ein Excel-Tool entwickelt, das den Nutzer durch die Bearbeitung führt und in dem die zur Abschätzung benötigten Werte tabelliert hinterlegt sind. Mithilfe des Excel-Tools kann eine strukturierte Sickerwasserprognose erstellt und die fachliche Einschätzung der Konzentration am Ort der Beurteilung einheitlich dokumentiert werden.

Sickerwasserprognose OU - SIWA-SP-Tool

Sickerwasserprognose OU - SIWA-SP-Tool: Strukturierte Sickerwasserprognose in der Orientierenden Untersuchung nach BBodSchG/V Da bisher kein pragmatischer Ansatz existierte, eine Sickerwasserprognose in der OU systematisiert durchzuführen, wurde 2012 das Tool SIWA-SP („Sickerwasser - eine Strukturierte Prognose") erstellt. Das Tool ist sowohl im Lockergestein als auch Festgestein anwendbar. Die Untersuchungsergebnisse einer OU sind ausreichend für die Anwendung des Verfahrens Das Ergebnis der Abschätzung ist eine qualitative Aussage, ob der Prüfwert am Ort der Beurteilung überschritten wird. Das Verfahren unterstützt den Anwender bei einer verbalargumentativen Sickerwasserprognose.

Statistische Modellierung von Gleichwertigkeitsuntersuchungen im Rahmen des Bundesbodenschutzgesetzes anhand von unterschiedlichen Messverfahren anorganischer und organischer Schadstoffparameter

Das Ziel einer Äquivalenzprüfung besteht in dem Nachweis, dass sich die zu prüfende Methode von der Referenzverfahren nur in einem geringem, zu tolerierenden Ausmaß unterscheidet. Diese Bemessung erfolgt anhand von Validierungskriterien wie Wiederfindungsrate, Vergleich- und Wiederholstandardabweichung. Die statistische Grundlage dieser Bemessung ist ein Modell der Messunsicherheit. Dadurch kann gewährleistet werden, dass sich die Messunsicherheit auch nach Einführung äquivalenter Methoden nicht oder nicht wesentlich erhöht.

Stellungnahme des FBU zum Einsatz von Verfahren der Vor-Ort-Analytik im Anwendungsbereich der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)

Die VOA kann qualitative Aussagen zu den enthaltenen Stoffen sowie halbquantitative oder unter bestimmten Umständen auch quantitative Ergebnisse der Stoffgehalte (in Böden) liefern. Die VOA ist idealtypisch geeignet, auf einer Fläche die Konzentrationsverteilung zu beschreiben und damit die Eckpunkte für eine weitergehende Untersuchung festzulegen. Dies ist der in der BBodSchV beschriebene Anwendungsbereich.

Untersuchungsstrategie Grundwasser

Vorgehensweise bei der Entwicklung von Untersuchungsstrategien zur Schaffung der Datengrundlage für Entscheidungen nach Altlastenrecht für das Schutzgut Grundwasser. Dabei werden auch die kosten- und zeitsparenden Möglichkeiten von innovativen Untersuchungsmethoden berücksichtigt, wie integrale Pumpversuche oder schnelle Methoden der Proben- und Messwertbestimmung.

Verfahrensordnung zur Überprüfung und Bekanntgabe von Sachverständigen und Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG

Diese Verfahrensordnung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt gestaltet Details des Zulassungsverfahrens nach der Bayerischen Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung (VSU) weiter aus.

Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung in Bayern

Die Bayerische Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung (VSU) regelt das Zulassungsverfahren für Sachverständige und Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG.