Dieses Fachmodul Boden und Altlasten harmonisiert deutschlandweit die Anforderungen an Untersuchungsstellen, die von den Notifizierungsstellen der Bundesländer gemäß § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz für Untersuchungen im gesetzlich geregelten Bereich zugelassen werden. Diese Untersuchungsstellen müssen die für diese Aufgabe erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen. Vor einer Notifizierung müssen diese Untersuchungsstellen ihre Kompetenz nachgewiesen haben. Die Kompetenzüberprüfung kann im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) oder im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens durch die jeweils zuständige Länderstelle (meist das Landes-Umweltamt) erfolgen. Legt eine Untersuchungsstelle im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens eine Akkreditierung entsprechend diesem Fachmodul vor, so ist diese zu berücksichtigen, soweit sie gültig, vollständig und für die Untersuchungsaufgaben anwendbar ist.
Dieses Fachmodul Boden und Altlasten harmonisiert deutschlandweit die Anforderungen an Untersuchungsstellen, die von den Notifizierungsstellen der Bundesländer gemäß § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz für Untersuchungen im gesetzlich geregelten Bereich zugelassen werden. Diese Untersuchungsstellen müssen die für diese Aufgabe erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen. Vor einer Notifizierung müssen diese Untersuchungsstellen ihre Kompetenz nachgewiesen haben. Die Kompetenzüberprüfung kann im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) oder im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens durch die jeweils zuständige Länderstelle (meist das Landes-Umweltamt) erfolgen. Legt eine Untersuchungsstelle im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens eine Akkreditierung entsprechend diesem Fachmodul vor, so ist diese zu berücksichtigen, soweit sie gültig, vollständig und für die Untersuchungsaufgaben anwendbar ist.
Gärten sind ein wesentlicher Bestandteil des Lebens in der Stadt. Familien mit Kindern verbringen dort gerne ihre Zeit und der Anbau von Obst, Gemüse und Zierpflanzen ist ein wichtiger Aspekt der Freizeitgestaltung. Immer häufiger wird die Frage gestellt, ob Obst- und Gemüseanbau in städtischen Gärten unbedenklich möglich ist. Die Behörde für Umwelt und Energie hat in den letzten 30 Jahren eine große Anzahl von Gartenböden untersucht. In den Böden wurden Schwermetalle und Arsen sowie einige organische Schadstoffe gefunden. Diese können durch Industrie und Verkehr, aber auch durch nicht bodengerechtes Wirtschaften in die Böden der teilweise schon sehr lange bestehenden Gartenanlagen gelangt sein. In der Regel mussten für diese Gärten keine Nutzungseinschränkungen oder spezielle Empfehlungen ausgesprochen werden. Vorsorgliche Maßnahmen können dazu beitragen, die Aufnahme von Schadstoffen aus dem Boden zu minimieren. Daher hat die Behörde für Umwelt und Energie Handlungsempfehlungen entwickelt. Um ganz sicher zu gehen, können Sie von einem Gutachter Bodenuntersuchungen durchführen lassen.
Vorliegende Handlungsempfehlung beschreibt: die gerätetechnischen Voraussetzungen, die sachgerechte Durchführung und die erforderlichen Maßnahmen zur Dokumentation und Qualitätssicherung, um ausreichend reproduzierbare Messwerte zu erhalten.
: Immissions- / Emissionsbetrachtung 1-D: Hydrogeologisches Arbeitsmodell: Voraussetzung für die Planung, Durchführung und Auswertung der Grundwassererkundung ist ein grundsätzliches Modellverständnis vom Schadstoffherd und den Ausbreitungswegen der Schadstoffe hin zu möglicherweise betroffenen Schutzgütern. Bei der Planung der Erkundungsmaßnahmen und bei der Darstellung der Ergebnisse kann das „Hydrogeologische Arbeitsmodell" eingesetzt werden. In das hydrogeologische Arbeitsmodell gehen Kenntnisse oder Annahmen u.a zu den Aspekten Geometrie und Lage der Schadstoffquelle sowie hydrogeologische Gegebenheiten im Untersuchungsraum ein. Die Überlegungen und Annahmen zum hydrogeologischen Modell sowie alle gesicherten Grundlagen einschließlich ihrer Quellen sind zu dokumentieren, Plausibilitätsprüfungen sind anhand des Modells schnell und einfach durchführbar. Das „Hydrogeologische Arbeitsmodell" basiert ursprünglich auf dem 1996 von der LUBW herausgegebenen Leitfaden Erkundungsstrategie Grundwasser, der 2008 mit dem Leitfaden Untersuchungsstrategie Grundwasser fortgeschrieben wurde. Es wurde als Excel-Tabelle umgesetzt. Somit können die Daten erfasst, berechnet, beliebig ausgedruckt und in andere Programme eingebunden werden. Bei Interesse an dem Hydrogeologischen Arbeitsmodells als Excel- Tabelle wenden Sie sich bitte an: boden-altlasten-info@lubw.bwl.de
: Immissions- / Emissionsbetrachtung 3-D: I/E Calc: I-E-CALC ist ein Anwendungsprogramm als Excel Arbeitsmappe. Damit lässt sich überprüfen, ob die einzelfallbezogenen Mindestanforderungen eines ausreichend untersuchten Schadensfalles im Grundwasser eingehalten werden – die sog. Immissions- und Emissionsbedingung – s.a. Leitfaden „Untersuchungsstrategie Grundwasser“. Dieses Programm ermöglicht die Eingabe von dreidimensionalen Schadstoffverteilungen im Sickerwasser und im Kontaktgrundwasser. Das Anlegen von mehreren Kontaktgrundwasserschichten ist möglich. Ausgehend von der Modellvorstellung des Schadensherdes (Stromröhren, Stromröhrenabschnitte und -stapel, Konzentrationsverteilung, usw.) sind in verschiedenen Eingabeblättern Tabellen angelegt, in welche nacheinander die Geometrie des hydrogeologischen Arbeitsmodells, der Name des betroffenen Schadstoffs und dessen Konzentrationsverteilung eingetragen werden. Aus den eingegebenen Daten werden dann die Volumenströme berechnet und die Immissionen und Emissionen sowohl in Tabellen- als auch in Diagrammform in den Ausgabeblättern dargestellt. Ein Wechsel zwischen den einzelnen Arbeitsblättern ist jederzeit durch Anklicken dieser am unteren Bildschirmrand möglich. Zum Erhalt des Programmes und weiterer Erläuterung wenden Sie sich bitte an: boden-altlasten-info@lubw.bwl.de Die detallierte Beschreibung zur Anwendung ist unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/documents/10184/220771/IE+Calc+Grundlagen+Formeln+Beispiel_final.pdf/5b922b51-8ab8-4817-9adc-8fe04a21d278 abrufbar.
Mit der vorliegenden Arbeitshilfe zur „Expositionsabschätzung in der Detailuntersuchung für den Wirkungspfad Boden-Mensch“ wurde die bereits veröffentliche „Arbeitshilfe zur Expositionsabschätzung innerhalb der Detailuntersuchung“ vom 10. August 2020 vom ALA überarbeitet und aktualisiert. Die Arbeitshilfe dient auch in ihrer aktualisierten Form dem Ziel, ein bundeseinheitliches Vorgehen bei der Expositionsabschätzung innerhalb der Detailuntersuchung zu etablieren. Sie behandelt die Expositionen, denen Menschen als Nutzer von Flächen ausgesetzt sein können.
Das vorliegende Merkblatt gilt für den Einsatz und den Einbau von Tonmehl-Zement-Suspensionen zur Abdichtung von hydraulisch wirksamen Trennschichten bei der Niederbringung/Verfüllung von Erkundungsbohrungen und Bohrungen zur Kampfmittelsondierung.
Das Merkblatt Nr. 9 liefert im Hinblick auf den Wirkungspfad Boden-Mensch (Pfad Bodenluft) Hinweise zur Untersuchung von flüchtigen Stoffen und Deponiegas. Nachfolgende Hinweise gelten sowohl für Bodenluft- als auch Deponiegasuntersuchungen, sofern keine explizite Unterscheidung getroffen wird
Viele Baugrundstücke in Hamburg befinden sich in Gebieten, die sogenannte Weichschichten (Klei, Schlick, Mudde, Torf) mit unterschiedlichen Gehalten an organischen Substanzen im Untergrund aufweisen. In den letzten Jahren wurden bei Untersuchungen in verschiedenen Bebauungsplangebieten, insbesondere im Elbe-Urstromtal, Methangase geogenen Ursprungs in zum Teil hohen Konzentrationen nachgewiesen. Mit dieser Broschüre möchten wir – die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft – Bauherren, Architektur- und Ingenieurbüros über den Umgang mit einer Bodenluftbelastung durch Methan und Kohlendioxid informieren. Es werden bauliche Sicherungsmaßnahmen zur Abwehr von Gefahren durch Bodengase sowie Verfahren zur Ermittlung der Bodenluftbelastung aufgezeigt.