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Ableitung eines vorläufigen Geringfügigkeitsschwellenwertes für Formaldehyd für den Pfad Boden – Grundwasser

Betrachtet man die ökotoxikologischen Auswirkungen von Formaldehyd auf der Basis von ökotoxikologischen Tests mit aquatischen Organismen verschiedener trophischer Ebenen der aquatischen Nahrungskette, so lässt sich eine aquatische PNEC (predicted no effect concentration) von 0,26 μg/l (260 ng/l) ableiten. Da die PNECaquat von 0,26 μg/l für die ökotoxische Wirkung niedriger liegt als der über humantoxikologische Betrachtungen erhaltene GOWmax von 10 μg/l, resultiert für das empfindlichere Schutzgut ein vom HLUG abgeleiteter vorläufiger Geringfügigkeitsschwellenwert (GFS) für Formaldehyd von 0,26 μg/l.

Ableitung eines vorläufigen Geringfügigkeitsschwellenwertes für Methyl- und Ethylbleiverbindungen (GFS Bleialkyle)

Aktuellere Daten aus Beobachtungen an beruflich TEL-exponierten Menschen führen auf die gleiche Weise zu einer entsprechenden tolerablen Trinkwasserkonzentration für Methyl- und Ethylbleiverbindungen von 630 ng Pb/l. Es wird vorgeschlagen, diese direkt über eine Exposition am Menschen ermittelte Konzentration als GFS_Human anzusehen.

Ableitung eines vorläufigen Geringfügigkeitsschwellenwertes für Pentoxifyllin (GFS Pentoxifyllin)

Die Datenlage zur Ökotoxizität von Pentoxifyllin ist so lückenhaft, dass nach TGD 2011 eine GFSaquat nicht abgeleitet werden kann. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ausgesagt werden, dass die GFS bei ≤ 30 μg/L liegen wird.

Altflächendatei: Verfahren der Datenübermittlung zum Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie

Für die elektronische Datenübermittlung von den Pflichtigen (Gemeinden, Untersuchungspflichtige, Sanierungsverantwortliche) sowie deren Beauftragten (Ingenieurbüros, Sachverständige, Untersuchungsstellen) zu den Behörden steht eine vom HLNUG definierte Schnittstelle zur Verfügung. Die Verwendung der Schnittstelle trägt zum optimierten Datenaustausch bei und stellt damit eine Erleichterung für alle Betroffenen dar.

AltFlDatV (HE) - Verordnung über die Führung und Nutzung einer Altflächendatei als Teil des Bodeninformationssystems (Altflächendatei-Verordnung)

Verordnung über die Führung und Nutzung einer Altflächendatei als Teil des Bodeninformationssystems (Altflächendatei-Verordnung) vom 7. Oktober 2011