Für die elektronische Datenübermittlung von den Pflichtigen (Gemeinden, Untersuchungspflichtige, Sanierungsverantwortliche) sowie deren Beauftragten (Ingenieurbüros, Sachverständige, Untersuchungsstellen) zu den Behörden steht eine vom HLNUG definierte Schnittstelle zur Verfügung. Die Verwendung der Schnittstelle trägt zum optimierten Datenaustausch bei und stellt damit eine Erleichterung für alle Betroffenen dar.
Der Leitfaden des Bundes zur PFAS-Bewertung wurde in NRW per Erlass vom 04.03.2022 eingeführt. Die in NRW derzeit geltenden Bewertungsmaßstäbe für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in verschiedenen Regelungsbereichen sind hier zusammengefasst: - Trinkwasser; - Grundwasser, Oberflächenwasser, Rohwasser, Abwasser; - Boden; - Klärschlamm; - Lebensmittel; - Human-Biomonitoring; - Literatur zur PFAS-Bewertung
Hessisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur Altlastensanierung (Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz - HAltBodSchG) vom 28. September 2007
Der Leitfaden zur Altlastenbearbeitung beschreibt die methodische Vorgehensweise zur Erfassung und Erstbewertung, Orientierenden Untersuchung sowie Detailuntersuchung von altlastverdächtigen Flächen bzw. Verdachtsflächen und Altlasten bzw. schädlichen Bodenveränderungen.
Erlass des Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Ausgehend von Einträgen per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Boden und Grundwasser – beispielsweise aufgrund von Altlasten oder Löschmitteleinsätzen – haben sich in vielen Fällen im Grundwasser Schadstoffbelastungsfahnen ausgebildet. Mit diesem Erlass wird ausgeführt, wie vor diesem Hintergrund mit Wasserrechtsanträgen und bestehenden Wasserrechten zur Entnahme von Grundwasser zum Zweck der Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen bei PFAS-belastetem Grundwasser zu verfahren ist.