Anwendungsempfehlung: Berlin (BE) oder Bremen (HB) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Niedersachsen (NI) oder Rheinland-Pfalz (RP) oder Sachsen-Anhalt (ST)
Bearbeitungsstufe: Sanierung/Sicherung oder Nachsorge
Zum Nachweis der Einhaltung von Sanierungszielwerten ist bei der Sanierung immer die sachkundige Freimessung von Baugruben durch Probennahme und Analytik erforderlich. Die repräsentative Probennahme aus Baugrubensohle und -wand ist vom Gutachter plausibel und nachvollziehbar darzustellen. In diesem Merkblatt wird das grundsätzliche Vorgehen bei der Freimessung von Baugruben vorgestellt.