Anwendungsempfehlung: Berlin (BE) oder Bremen (HB) oder Hessen (HE) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Nordrhein-Westfalen (NW) oder Saarland (SL) oder Thüringen (TH)
Wirkungspfad: Boden - Grundwasser
Bearbeitungsstufe: Erfassung/Erhebung oder Nachsorge
Für die elektronische Datenübermittlung von den Pflichtigen (Gemeinden, Untersuchungspflichtige, Sanierungsverantwortliche) sowie deren Beauftragten (Ingenieurbüros, Sachverständige, Untersuchungsstellen) zu den Behörden steht eine vom HLNUG definierte Schnittstelle zur Verfügung. Die Verwendung der Schnittstelle trägt zum optimierten Datenaustausch bei und stellt damit eine Erleichterung für alle Betroffenen dar.
Hessisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur Altlastensanierung (Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz - HAltBodSchG) vom 28. September 2007
Handbuch Altlasten Band 8, Teil 1; 2., überarbeitete Auflage, 2005: Die vorliegende Arbeitshilfe liefert die Grundlage für ein einheitliches Verwaltungshandeln im Umgang mit MNA in Hessen. Die Arbeitshilfe bezieht sich auf die natürlichen Abbau- und Rückhaltevorgänge im Grundwasser. Die ungesättigte Zone wird hier nicht berücksichtigt. Es werden nur die natürlich ablaufenden Prozesse betrachtet. Sobald natürliche Abbau- und Rückhalteprozesse durch aktive Maßnahmen initiiert, unterstützt oder verstärkt werden (sog. „Enhanced Natural Attenuation“), handelt es sich dabei um in situ-Maßnahmen, welche nicht Gegenstand dieser Arbeitshilfe sind.
Handbuch Altlasten Band 8, Teil 2, 2005: Die vorliegende Arbeitshilfe beschäftigt sich mit der Überwachung von Dichtwandumschließungen zur seitlichen Sicherung von Altlasten.
Der Leitfaden zur Altlastenbearbeitung beschreibt die methodische Vorgehensweise zur Erfassung und Erstbewertung, Orientierenden Untersuchung sowie Detailuntersuchung von altlastverdächtigen Flächen bzw. Verdachtsflächen und Altlasten bzw. schädlichen Bodenveränderungen.
Erlass des Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Ausgehend von Einträgen per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Boden und Grundwasser – beispielsweise aufgrund von Altlasten oder Löschmitteleinsätzen – haben sich in vielen Fällen im Grundwasser Schadstoffbelastungsfahnen ausgebildet. Mit diesem Erlass wird ausgeführt, wie vor diesem Hintergrund mit Wasserrechtsanträgen und bestehenden Wasserrechten zur Entnahme von Grundwasser zum Zweck der Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen bei PFAS-belastetem Grundwasser zu verfahren ist.