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  • Wirkungspfad: Boden - Nutzpflanze
  • Medien: Boden
  • Bearbeitungsstufe: OU (Orientierende Untersuchung) oder Nachsorge

AbfallwirtschaftsFakten 23 - Untersuchung von Böden mit Belastungen durch sprengstofftypische Verbindungen (STV)

Unter sprengstofftypischen Verbindungen (STV) werden Stoffe verstanden, die i. d. R. zur Herstellung von Kampfmitteln eingesetzt wurden, diese sind insbesondere Trinitrotoluol (TNT) und seine Zwischenprodukte aus der Produktion und deren Abbauprodukte, außerdem Hexogen (RDX), Octogen (HMX), Nitropenta (PETN), Pikrinsäure (PA) und Dinitrobenzol (DNB). Die STV werden gemeinsam mit den pulvertypischen Verbindungen (PTV) unter dem Begriff der explosivstofftypischen Verbindungen (ETV) zusammengefasst. PTV sind Verbindungen, die bei der Herstellung von Treibladungspulvern zum Einsatz kommen, z. B. Nitrocellulose, Nitroglycerin und diverse Pulvergelatinatoren und -stabilisatoren. Die größten ETV-Verunreinigungen im Boden sind in der Kriegs- (insbesondere Produktion) bzw. Nachkriegszeit (Vernichtung von Kampfmitteln) entstanden. Je nachdem, ob diese Stoffe beispielsweise im 1. oder 2. Weltkrieg eingesetzt wurden und ob diese aus der Produktion (Zwischen bzw. End- und Abbauprodukte) bzw. der Vernichtung von Kampfmitteln (End- und Abbauprodukte) in den Boden gelangt sind, liegt ein unterschiedliches Stoffspektrum vor. Aufgrund der bisher in Niedersachsen gesammelten Erfahrungen (insbesondere bei Sprengplatzsanierungen mit STV-Belastungen) orientieren sich diese AbfallwirtschaftsFakten vorwiegend an den typischen Belastungsmustern von STV auf Sprengplätzen.

Ableitung eines vorläufigen Geringfügigkeitsschwellenwertes für Theobromin (GFS Theobromin)

Aus der unerwünschten Wirkung von Theobromin auf Säuglinge von 1-2 mg/(kgKG·d) errechnet sich zum Schutz dieser besonders sensiblen Gruppe mit einem Extrapolationsfaktor 10 (für die Übertragung vom Lowest observed adverse effect level (LOAEL) auf einen NOAEL) der Vorschlag für einen vorläufige GFS von GFShuman (vorläufig) = 40 μg/L.

Ableitung eines vorläufigen Geringfügigkeitsschwellenwertes für Uran (GFS Uran)

Der Geringfügigkeitsschwellenwert für Uran wird bestimmt durch den wesentlich höheren Hintergrundwert von 3,45 μg/L aus den flächengewichteten 90-Perzentil-Werten der hydrogeologischen Bezugsräume Deutschlands (2014, n=15.606): vorläufiger GFS-Wert für Uran = 3,4 μg/L.

Ableitung eines vorläufigen Geringfügigkeitsschwellenwertes für 1,3,5-Trioxan für den Pfad Boden – Grundwasser

Im Vergleich mit GFShuman = 70 μg/L, abgeleitet für die Toxizität von 1,3,5-Trioxan gegenüber Menschen, liegt die PNECaquat für ökotoxische Wirkungen höher. Die GFS für 1,3,5-Trioxan beträgt somit: GFS (1,3,5-Trioxan) = 70 μg/L.

Ableitung eines vorläufigen Geringfügigkeitsschwellenwertes für Pentoxifyllin (GFS Pentoxifyllin)

Die Datenlage zur Ökotoxizität von Pentoxifyllin ist so lückenhaft, dass nach TGD 2011 eine GFSaquat nicht abgeleitet werden kann. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ausgesagt werden, dass die GFS bei ≤ 30 μg/L liegen wird.

Bewertungsmaßstäbe für PFAS-Konzentrationen für NRW

Der Leitfaden des Bundes zur PFAS-Bewertung wurde in NRW per Erlass vom 04.03.2022 eingeführt. Die in NRW derzeit geltenden Bewertungsmaßstäbe für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in verschiedenen Regelungsbereichen sind hier zusammengefasst: - Trinkwasser; - Grundwasser, Oberflächenwasser, Rohwasser, Abwasser; - Boden; - Klärschlamm; - Lebensmittel; - Human-Biomonitoring; - Literatur zur PFAS-Bewertung

Erlass des MLUL Brandenburg vom 31. Januar 2019 über die Benennung geeigneter Analysenverfahren zur Bestimmung leichtflüchtiger Halogenkohlenwasserstoffe in Wasser

Benennung geeigneter Analysenverfahren zur Bestimmung leichtflüchtiger Halogenkohlenwasserstoffe in Wasser mit besonderer Berücksichtigung von Vinylchlorid mit Anlage: Sachstandspapier des Landesamtes für Umwelt zur Auswahl eines geeigneten Analyseverfahrens (incl. Votierunq)

GeoFakten 12 Beurteilung der landwirtschaftlichen Nutzung auf Altablagerungen

Zur Unterstützung der Vollzugsbehörden werden in dem vorliegenden Geofakt 12 die rechtlichen Voraussetzungen sowie die fachlichen Eckpunkte benannt, erläutert und in Form eines Prüfschemas zusammengestellt, die zur Produktion qualitativ hochwertiger landwirtschaftlicher Produkte auf Altablagerungen zu berücksichtigen sind.