Anwendungsempfehlung: Bayern (BY) oder Berlin (BE) oder Hessen (HE) oder Niedersachsen (NI) oder Nordrhein-Westfalen (NW) oder Sachsen (SN) oder Sachsen-Anhalt (ST) oder Schleswig-Holstein (SH) oder Thüringen (TH)
Bearbeitungsstufe: HE (Historische Erkundung) oder SU (Sanierungsuntersuchung) oder Monitoring
Die erste Stufe des planmäßigen Vorgehens im Altlastenbereich ist die Erfassung. Zur Erfassung zählt sowohl die Ermittlung der Flächen als auch deren Erstbewertung.
Die Bearbeitung ist dabei durch ein stufenweises Vorgehen, beginnend mit der flächendeckenden Erfassung aller altlastverdächtigen Flächen über die Erkundung bis hin zur Sanierung gekennzeichnet (TMLNU 1995). Eine abgestufte Bearbeitung von altlastverdächtigen Flächen bietet die Möglichkeit • einen Überblick über die Gesamtzahl an altlastverdächtigen Flächen zu erhalten, • Aussagen bezüglich der von ihnen ausgehenden Gefährdungen zu treffen, • Gefahren für die Schutzgüter abzuwenden und • die finanziellen Mittel gezielt und effektiv einzusetzen. Die Abwicklung dieser Tätigkeiten greift auf verschiedene rechtliche und fachliche Grundlagen zurück, die nachfolgend in Hinblick auf die Erkundung und Untersuchung zusammengefasst sind.
Ein großer Teil der Schadensfälle in Schleswig-Holstein ist auf den Einsatz von leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) zurückzuführen. LCKW wurden über Jahrzehnte primär als Lösemittel zur Reinigung und Entfettung eingesetzt. Aus diesem Grund initiierte das damalige Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR) ein Modellprojekt zur Bearbeitung der altlastrelevanten Branche "Chemische Reinigung", da hier mit einem hohen Prozentsatz an Fällen zu rechnen ist, von denen Gefahren für die Umwelt, insbesondere das Grundwasser ausgehen können. Zur Arbeitshilfe gehören Anhänge.
Diese Arbeitshilfe beschreibt die Vorgehensweise bei der orientierenden und Detailuntersuchung von Rüstungsaltlastverdachtsstandorten und erläutert die Besonderheiten bei der Bearbeitung und Vergabe von Leistungen.
Im Laufe der stufenweisen Erkundung von altlastverdächtigen Flächen fallen erstmals bei der ˈOrientierenden Untersuchungˈ aktuelle Analysenergebnisse von Schadstoffkonzentrationen in Umweltmedien an. Entsprechend der Zielstellung der Orientierenden Untersuchung nach Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) sind diese darauf zu prüfen, ob sie den bestehenden Gefahrenverdacht als hinreichend bestätigen und damit den Handlungsbedarf einer Detailuntersuchung begründen. Die Prüfung soll insbesondere auch durch einen Vergleich der Messwerte mit Prüf- oder Maßnahmenwerten erfolgen, die für die Wirkungspfade Boden – Mensch, Boden – Nutzpflanze und Boden – Grundwasser im Anhang 2 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) für einige Parameter aufgelistet sind. Diese Prüf- oder Maßnahmenwerte sind damit verbindlich geregelt.
Der Leitfaden des Bundes zur PFAS-Bewertung wurde in NRW per Erlass vom 04.03.2022 eingeführt. Die in NRW derzeit geltenden Bewertungsmaßstäbe für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in verschiedenen Regelungsbereichen sind hier zusammengefasst: - Trinkwasser; - Grundwasser, Oberflächenwasser, Rohwasser, Abwasser; - Boden; - Klärschlamm; - Lebensmittel; - Human-Biomonitoring; - Literatur zur PFAS-Bewertung
Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben Die Immobilisierung anorganischer Schadstoffe in kontaminierten Böden hat zum Ziel, mittels geeigneter Additive deren Eluierbarkeit zu minimieren. Die Eignung entsprechender Verfahren für die Altlastenbearbeitung hängt u. a. von der dosisabhängigen Wirkung der Zuschlagstoffe auf Haupt- und Nebenkontaminanten und dem physikalisch-chemischen Milieu ab. Der Bericht fasst die Ergebnisse von Labor- und Technikumsuntersuchungen mit kommerziell erhältlichen und selbst entwickelten Additiven in Fallstudien unterschiedlicher Kontamination zusammen.