Anwendungsempfehlung: Bayern (BY) oder Berlin (BE) oder Bremen (HB) oder Saarland (SL) oder Sachsen (SN) oder Sachsen-Anhalt (ST) oder Schleswig-Holstein (SH) oder Thüringen (TH)
Bearbeitungsstufe: Erfassung/Erhebung oder SU (Sanierungsuntersuchung) oder Sanierung/Sicherung
Die erste Stufe des planmäßigen Vorgehens im Altlastenbereich ist die Erfassung. Zur Erfassung zählt sowohl die Ermittlung der Flächen als auch deren Erstbewertung.
Im Laufe der stufenweisen Erkundung von altlastverdächtigen Flächen fallen erstmals bei der ˈOrientierenden Untersuchungˈ aktuelle Analysenergebnisse von Schadstoffkonzentrationen in Umweltmedien an. Entsprechend der Zielstellung der Orientierenden Untersuchung nach Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) sind diese darauf zu prüfen, ob sie den bestehenden Gefahrenverdacht als hinreichend bestätigen und damit den Handlungsbedarf einer Detailuntersuchung begründen. Die Prüfung soll insbesondere auch durch einen Vergleich der Messwerte mit Prüf- oder Maßnahmenwerten erfolgen, die für die Wirkungspfade Boden – Mensch, Boden – Nutzpflanze und Boden – Grundwasser im Anhang 2 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) für einige Parameter aufgelistet sind. Diese Prüf- oder Maßnahmenwerte sind damit verbindlich geregelt.
Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben Die Immobilisierung anorganischer Schadstoffe in kontaminierten Böden hat zum Ziel, mittels geeigneter Additive deren Eluierbarkeit zu minimieren. Die Eignung entsprechender Verfahren für die Altlastenbearbeitung hängt u. a. von der dosisabhängigen Wirkung der Zuschlagstoffe auf Haupt- und Nebenkontaminanten und dem physikalisch-chemischen Milieu ab. Der Bericht fasst die Ergebnisse von Labor- und Technikumsuntersuchungen mit kommerziell erhältlichen und selbst entwickelten Additiven in Fallstudien unterschiedlicher Kontamination zusammen.