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Bewertungshilfen bei der Gefahrenverdachtsermittlung in der Altlastenbehandlung

Aktualisierungsstand: April 2025. Im Verlauf der stufenweisen Erkundung von altlastverdächtigen Flächen fallen in der Regel erstmals bei der Orientierenden Untersuchung (OU) Analysenergebnisse von Schadstoffkonzentrationen in Umweltmedien an. Entsprechend der Zielstellung der OU nach Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sind diese darauf zu prüfen, ob sie den bestehenden Gefahrenverdacht hinreichend bestätigen und damit den Handlungsbedarf einer Detailuntersuchung (DU) begründen. Die Prüfung soll insbesondere durch einen Vergleich der Analysenwerte mit Prüf- oder Maßnahmenwerten erfolgen, die für die Wirkungspfade Boden - Mensch, Boden - Nutzpflanze und Boden - Grundwasser in der Anlage 2 der BBodSchV für bestimmte anorganische und organische Parameter festgelegt sind. Diese Prüf- und Maßnahmenwerte sind damit verbindlich geregelt.

Bewertungsmaßstäbe für PFAS-Konzentrationen für NRW

Der Leitfaden des Bundes zur PFAS-Bewertung wurde in NRW per Erlass vom 04.03.2022 eingeführt. Die in NRW derzeit geltenden Bewertungsmaßstäbe für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in verschiedenen Regelungsbereichen sind hier zusammengefasst: - Trinkwasser; - Grundwasser, Oberflächenwasser, Rohwasser, Abwasser; - Boden; - Klärschlamm; - Lebensmittel; - Human-Biomonitoring; - Literatur zur PFAS-Bewertung