Anwendungsempfehlung: Baden-Württemberg (BW) oder Brandenburg (BB) oder Hessen (HE) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Sachsen-Anhalt (ST) oder Schleswig-Holstein (SH)
Wirkungspfad: Boden - Nutzpflanze
Medien: Bodenluft oder Grundwasser
Bearbeitungsstufe: DU (Detailuntersuchung) oder SU (Sanierungsuntersuchung) oder Nachsorge
Aus der unerwünschten Wirkung von Theobromin auf Säuglinge von 1-2 mg/(kgKG·d) errechnet sich zum Schutz dieser besonders sensiblen Gruppe mit einem Extrapolationsfaktor 10 (für die Übertragung vom Lowest observed adverse effect level (LOAEL) auf einen NOAEL) der Vorschlag für einen vorläufige GFS von GFShuman (vorläufig) = 40 μg/L.
Der Geringfügigkeitsschwellenwert für Uran wird bestimmt durch den wesentlich höheren Hintergrundwert von 3,45 μg/L aus den flächengewichteten 90-Perzentil-Werten der hydrogeologischen Bezugsräume Deutschlands (2014, n=15.606): vorläufiger GFS-Wert für Uran = 3,4 μg/L.
Im Vergleich mit GFShuman = 70 μg/L, abgeleitet für die Toxizität von 1,3,5-Trioxan gegenüber Menschen, liegt die PNECaquat für ökotoxische Wirkungen höher. Die GFS für 1,3,5-Trioxan beträgt somit: GFS (1,3,5-Trioxan) = 70 μg/L.
Die Datenlage zur Ökotoxizität von Pentoxifyllin ist so lückenhaft, dass nach TGD 2011 eine GFSaquat nicht abgeleitet werden kann. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ausgesagt werden, dass die GFS bei ≤ 30 μg/L liegen wird.
Benennung geeigneter Analysenverfahren zur Bestimmung leichtflüchtiger Halogenkohlenwasserstoffe in Wasser mit besonderer Berücksichtigung von Vinylchlorid mit Anlage: Sachstandspapier des Landesamtes für Umwelt zur Auswahl eines geeigneten Analyseverfahrens (incl. Votierunq)
In den Technical Guidance Documents for Deriving Environmental Quality Standards (TGD) 2011 und 2016 (Entwurf) werden Regeln beschrieben, mit denen aus toxikologischen und ökotoxikologischen Daten sogenannte Umweltqualitätsnormen (UQN) für chemische Stoffe zum Schutz des Menschen und aquatischer Lebensräume erstellt werden können. Die vorliegende Arbeitshilfe beschreibt detailliert die in den TGD beschriebenen Anforderungen an ökotoxikologische Datensätze, mit denen für einen Stoff der jeweils geeignete Ausgleichsfaktor abgeleitet wird; humantoxikologische Daten sind nicht Gegenstand der Betrachtungen.
Hessisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur Altlastensanierung (Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz - HAltBodSchG) vom 28. September 2007