Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Baden-Württemberg (BW) oder Bayern (BY) oder Bremen (HB) oder Hessen (HE) oder Thüringen (TH)
Ziel der Baufachliche Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz (BFR BoGwS) ist es, die Verfahrensabläufe zur Bearbeitung von kontaminationsverdächtigen Flächen (KVF) und kontaminierten Flächen (KF) von der Erfassung bis zur ggf. erforderlichen Sanierung gemäß der gesetzlichen Bestimmungen bundesweit einheitlich zu regeln. Dabei werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß Bundeshaushaltsordnung sowie der Nachhaltigkeit berücksichtigt. Die Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz sind gemäß den "Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau)" und den "Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen zu den Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO (ZBau)" anzuwenden. Neben den Verfahrensregelungen werden Materialien wie Entscheidungsgrundlagen, Hinweise, Merkblätter und Muster-Vergabeunterlagen vorgehalten. Textteil der Baufachlichen Richtlinien Boden- und GrundwasserschutzAnhänge der Baufachlichen Richtlinien Boden- und GrundwasserschutzMaterialien der Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz
BFR BoGwS, BImA, Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz, AH BoGwS, AK BoGwS, OFD
Hessisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur Altlastensanierung (Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz - HAltBodSchG) vom 28. September 2007
Handbuch Altlasten Band 3, Teil 7; 3., überarbeitete und ergänzte Auflage, 2018: Ziel der vorliegenden Arbeitshilfe ist die Erläuterung und fachliche Konkretisierung der in der GWS-VwV genannten Ausführungen zu schädlichen Grundwasserverunreinigungen und Sanierungen bei Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen und Grundwasserschadensfällen.
Handbuch Altlasten Band 6, Teil 1, 2007: Diese Arbeitshilfe soll • die allgemeinen Vorgaben, insbesondere des Bodenschutzrechtes, bei Verfüllungen in Sanierungsbereichen fachlich und rechtlich konkretisieren, • zuständigen Behörden eine allgemein gültige Grundlage für Beratungen und Entscheidungen liefern, • erhebliche Unterschiede in der Sanierungspraxis vermeiden helfen und • dazu beitragen, die Verfüllungsentscheidung nachvollziehbar zu gestalten.
Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetz (Zuständigkeitsverordnung Bodenschutz - BodSchZustV) vom 3. Januar 2008
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