Anwendungsempfehlung: Bremen (HB) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Rheinland-Pfalz (RP) oder Saarland (SL) oder Sachsen-Anhalt (ST) oder Thüringen (TH)
Zum Nachweis der Einhaltung von Sanierungszielwerten ist bei der Sanierung immer die sachkundige Freimessung von Baugruben durch Probennahme und Analytik erforderlich. Die repräsentative Probennahme aus Baugrubensohle und -wand ist vom Gutachter plausibel und nachvollziehbar darzustellen. In diesem Merkblatt wird das grundsätzliche Vorgehen bei der Freimessung von Baugruben vorgestellt.