Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Bremen (HB) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Nordrhein-Westfalen (NW) oder Sachsen (SN)
Bearbeitungsstufe: HE (Historische Erkundung) oder SU (Sanierungsuntersuchung)
Handlungsempfehlungen für die Bodenschutzbehörden für Bewirtschaftungsbeschränkungen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen bei schädlichen Bodenveränderungen LABO-Projektnummer B 4.03
Arbeitshilfe Sachsen. Entscheidenden Einfluss auf die Repräsentativität der Messwerte hat eine qualifizierte Probenahme. Diese Erkenntnis führte in den vergangenen Jahren zu einer Fülle von Empfehlungen aus den jeweiligen Fachgebieten, die im vorliegenden Materialienband in einem einheitlichen Rahmen für Boden, Grundwasser, Bodengas und Deponiegas zusammengestellt wurden. Der Band soll den in der Altlastenerkundung tätigen Praktikern und Behörden eine Arbeitshilfe und zugleich Grundlage einer Qualitätssicherung sein.
Die Historische Erkundung der ehemaligen Munitionszerlegestellen in "Z" und "N" fügt sich ein in den großen Rahmen der Erfassung und Erkundung von Rüstungsaltstandorten des Ersten und Zweiten Weltkrieges, die seit längerem betrieben wird [1] [2] [3] [4] [5] [100]. Bei diesen Arbeiten stand immer im Vordergrund, dass von manchen dieser Objekte bis zum heutigen Tage Gefahren für die Umwelt ausgehen. Diese Gefahren haben ihre Ursache in den früheren Produktions- und Abfallbeseitigungsverfahren, bei denen teils umweltgefährdende Stoffe in größeren Mengen freigesetzt wurden. In vielen Fällen können Boden- und Grundwasserbelastungen auf Kriegszerstörungen und auf die Demontage und Sprengung nach dem Krieg zurückgeführt werden.t
Erlass des Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen an die Vollzugsbehörden mit der Empfehlung zur Anwendung in folgenden Bereichen: − Umlagerung (Verwertung) von Bodenmaterial , − Deponierung von Bodenmaterial, − Bodenschutzrechtliche Gefahrenbeurteilung, − Bewertung von Grundwasser, Oberflächengewässer, − Einleitung von Abwasser
Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.