Hintergrundwerte für anorganische und organische Stoffe in Böden - Anhang (4. überarbeitete und ergänzte Auflage, 2017) - Tabellen der Hintergrundwerte für Böden (bundesweit und länderspezifisch)
Die Notwendigkeit zur Aufstellung von Hintergrundwerten hat die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) gemeinsam mit den für Abfall und Wasser zuständigen Länderarbeitsgemeinschaften (LAGA, LAWA) in den 1993 erarbeiteten „Einheitlichen Bewertungsgrundsätzen zu vorhandenen Bodenverunreinigungen / Altlasten" (LABO / LAGA / LAWA, 1993) begründet. 1995 wurden erstmals bundesweite und länderspezifische Hintergrundwerte für Böden vorgelegt, die einen Überblick über ubiquitäre Gehalte an Schwermetallen und persistenten organischen Schadstoffen in Böden geben. 1996 bat die LABO das Umweltbundesamt (UBA), eine Aktualisierung der Hintergrundwerte auf der Grundlage der von den Ländern sowie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und des Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung / Geowissenschaftliche Gemeinschaftsaufgaben ermittelten Hintergrundwerte vorzunehmen. In den ersten beiden Auflagen (1995 und 1998) des Berichtes wurden Hintergrundwerte zunächst für den Oberboden und die Auflagehorizonte von Waldböden angegeben. Verschiedene Fragestellungen des Bodenschutzes, u.a. hinsichtlich des Einbaus von Materialien in den Boden, begründen die Notwendigkeit der Ableitung von Hintergrundwerten auch für Unterböden. Die 3. Auflage (2003) des LABO-Berichtes zu Hintergrundwerten in Böden enthielt folgende inhaltliche Schwerpunkte: • Aktualisierung der Hintergrundwerte für Oberböden, • Ableitung von Hintergrundwerten für Unterböden und Untergrund und • Empfehlungen zur Harmonisierung der zukünftigen Datenerhebung, Analyse und Datenauswertung. Vor dem Hintergrund einer gegenüber 2003 deutlich verbesserten Datenlage für anorganische und organische Schadstoffe in Böden hat die LABO auf ihrer 41. Sitzung erneut einen Aktualisierungs- und Fortschreibungsbedarf für den LABO-Bericht zu Hintergrundwerten gesehen und der Einrichtung einer Redaktionsgruppe unter Federführung des Umweltbundesamtes zugestimmt. Die von der Redaktionsgruppe vorgelegte 4. Auflage des LABO-Berichtes zu Hintergrundwerten in Böden enthält gegenüber der 3. Auflage neben der deutlich verbesserten Datenlage folgende wesentliche Ergänzungen: • Erweitertes Spektrum von anorganischen Schadstoffen; stärkere räumlich/ inhaltliche Differenzierung bei der Auswertung, • Länderübergreifende Hintergrundwerte für persistente organische Schadstoffe in Oberböden und • Quantifizierung von Unsicherheiten (Konfidenzbänder) für die Hintergrundwerte für anorganische Schadstoffe (bundesweiter Datensatz).
Erarbeitet von der Ad-hoc-Kleingruppe “Hydrogeochemische Hintergrundwerte der Grundwässer” des Ständigen Ausschusses „Grundwasser und Wasserversorgung“ der LAWA und der Ad-hoc-AG Hydrogeologie des BLA-GEO vom 28.11.2013 bis 31.07.2015
Hydrogeochemische Hintergrundwerte im Grundwasser und ihre Bedeutung für die Wasserwirtschaft (2015)
Erarbeitet von der Ad-hoc-Kleingruppe “Hydrogeochemische Hintergrundwerte der Grundwässer” des Ständigen Ausschusses „Grundwasser und Wasserversorgung“ der LAWA und der Ad-hoc-AG Hydrogeologie des BLA-GEO vom 28.11.2013 bis 31.07.2015
Inhalt des Vorhabens ist eine Inventarisierung der Grundwasserkontaminationssituation incl. deren Bewertung in den ökologischen Großprojekten der neuen Bundesländer. Zielstellung des Vorhabens ist es, einen Überblick über die Spezifik der Grundwasserbelastungssituation insbesondere in den o.g. ökologischen Großprojekten zu erhalten.
Diese Arbeitshilfe wurde von dem Unterausschuss „Arbeitshilfe für Qualitätsfragen bei der Altlastenbearbeitung“ des Altlastenausschusses (ALA) der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) erstellt - Stand Mai 2002
Insbesondere werden „Hinweiswerte“ für Schadstoffbelastungen im Grundwasser abgeleitet, bei deren Unterschreitung eine Beeinträchtigung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Weiterhin gibt die Arbeitshilfe Hinweise zu vergleichsweise günstigen Fallkonstellationen (z. B. große Grundwasserflurabstände) und zu baulichen Sicherungsmaßnahmen. Die Länderarbeitsgruppe Umweltbezogener Gesundheitsschutz (LAUG) und der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) waren eingebunden.
Mit der vorliegenden Arbeitshilfe zur „Expositionsabschätzung in der Detailuntersuchung für den Wirkungspfad Boden-Mensch“ wurde die bereits veröffentliche „Arbeitshilfe zur Expositionsabschätzung innerhalb der Detailuntersuchung“ vom 10. August 2020 vom ALA überarbeitet und aktualisiert. Die Arbeitshilfe dient auch in ihrer aktualisierten Form dem Ziel, ein bundeseinheitliches Vorgehen bei der Expositionsabschätzung innerhalb der Detailuntersuchung zu etablieren. Sie behandelt die Expositionen, denen Menschen als Nutzer von Flächen ausgesetzt sein können.
Branchenlisten 2003. Erhebungsklassen NRW. Wie die Erfahrungen im Bereich der Altlastenbearbeitung zeigen, ist auf den Altstandorten einer Reihe von Wirtschaftszweigen regelmäßig mit Schadstoffbelastungen zu rechnen, während bei anderen Wirtschaftszweigen solche Belastungen nur bei einem Teil der zugeordneten Betriebe oder unter bestimmten Voraussetzungen zu erwarten sind. Deshalb ist es zweckmäßig, die Branchen in den Branchenlisten in die folgenden Erhebungsklassen einzuteilen. In der Erhebungsklasse 0 sind die Branchen eingeordnet, die in NRW als nicht altlastenrelevant eingestuft werden. In einigen Fällen weicht diese Einordnung von Bewertungen anderer Bundesländer ab. Die Erhebungsklasse 1 umfasst Branchen, bei denen aufgrund von Verfahrensabläufen und der eingesetzten bzw. produzierten Stoffe nach allgemeinen Erfahrungen regelmäßig Kontaminationen zu erwarten sind (z.B. Kokereien, chemische Reinigungen, Galvanikbetrieb). In die Erhebungsklasse 2 sind Branchen eingestuft, bei denen nur in einzelnen Fällen unter bestimmten Betriebsbedingungen Kontaminationen festgestellt worden sind. Erhebungsklasse 3 umfasst Branchen, die in NRW nicht vorkommen. In Erhebungsklasse 4 sind die WZ-Nummern eingeordnet, die nicht differenziert genug sind, um eine eindeutige Einordnung der Branche zu ermöglichen. Erhebungsklasse 5 weist die Branchen aus, die unter das Atomgesetz und nicht unter das BBodSchG fallen.
Branchenlisten 2008. Erhebungsklassen NRW. Wie die Erfahrungen im Bereich der Altlastenbearbeitung zeigen, ist auf den Altstandorten einer Reihe von Wirtschaftszweigen regelmäßig mit Schadstoffbelastungen zu rechnen, während bei anderen Wirtschaftszweigen solche Belastungen nur bei einem Teil der zugeordneten Betriebe oder unter bestimmten Voraussetzungen zu erwarten sind. Deshalb ist es zweckmäßig, die Branchen in den Branchenlisten in die folgenden Erhebungsklassen einzuteilen. In der Erhebungsklasse 0 sind die Branchen eingeordnet, die in NRW als nicht altlastenrelevant eingestuft werden. In einigen Fällen weicht diese Einordnung von Bewertungen anderer Bundesländer ab. Die Erhebungsklasse 1 umfasst Branchen, bei denen aufgrund von Verfahrensabläufen und der eingesetzten bzw. produzierten Stoffe nach allgemeinen Erfahrungen regelmäßig Kontaminationen zu erwarten sind (z.B. Kokereien, chemische Reinigungen, Galvanikbetrieb). In die Erhebungsklasse 2 sind Branchen eingestuft, bei denen nur in einzelnen Fällen unter bestimmten Betriebsbedingungen Kontaminationen festgestellt worden sind. Erhebungsklasse 3 umfasst Branchen, die in NRW nicht vorkommen. In Erhebungsklasse 4 sind die WZ-Nummern eingeordnet, die nicht differenziert genug sind, um eine eindeutige Einordnung der Branche zu ermöglichen. Erhebungsklasse 5 weist die Branchen aus, die unter das Atomgesetz und nicht unter das BBodSchG fallen.