Für die einfache und schnelle Anwendung der Arbeitshilfe in der Praxis kann das Excel-Programm ElKriBaG-x (Ermessensleitende Kriterien bei der Bearbeitung altlastbedingter Grundwassergefahren und -schäden mit Excel) benutzt werden. Das Programm ermöglicht eine automatisierte Berechnung der Prüfkriterien Gefahrenschwelle/Schadensschwelle und Maßnahmenschwelle mit Hilfe der in den relevanten Kontrollebenen definierten Stromröhren. Die Arbeitshilfe GeoBerichte 22 enthält im Anhang 3 vier detailliert erläuterte Fallbeispiele, die mit ElKriBaG-x berechnet wurden.
Seminarunterlagen für die Anwendung des Excel-Programms ElKriBaG-x (Ermessensleitende Kriterien bei der Bearbeitung altlastbedingter Grundwassergefahren und -schäden mit Excel) Das Programm ermöglicht eine automatisierte Berechnung der Prüfkriterien Gefahrenschwelle/Schadensschwelle und Maßnahmenschwelle mit Hilfe der in den relevanten Kontrollebenen definierten Stromröhren. Die Arbeitshilfe GeoBerichte 22 enthält im Anhang 3 vier detailliert erläuterte Fallbeispiele, die mit ElKriBaG-x berechnet wurden.
Die Arbeitshilfe DU enthält das Berechnungsinstrument ALTEX-1D, mit dem Sickerwasserkonzentrationen und -frachten am Ort der Beurteilung quantitativ abgeschätzt werden können. In dem UMK-Umlaufverfahren 17/2019 ist der Veröffentlichung des weiterentwickelten Berechnungsinstruments zur Sickerwasserprognose ALTEX-1D (Programmversion 3, Windows 10) zugestimmt worden. Die aktuellste Version 3.4.5 vom Feb. 2020 wird vom LBEG als Download zur Verfügung gestellt.
NSO-Heterozyklen (abgekürzt NSO-HET) sind ein- oder mehrkernige zyklische Kohlenwasserstoffverbindungen, bei denen mindestens ein Kohlenstoffringatom durch Stickstoff, Schwefel oder Sauerstoff ersetzt ist.
Niedersächsischer Erlass: Umsetzung der Deponieverordnung: Ablagerung von gefährlichen Abfällen mit Gehalten an sprengstofftypischen Verbindungen auf Siedlungsabfalldeponien der Klassen DK I und DK II
Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetz (Zuständigkeitsverordnung Bodenschutz - BodSchZustV) vom 3. Januar 2008