Anwendungsempfehlung: Baden-Württemberg (BW) oder Bayern (BY) oder Brandenburg (BB) oder Hamburg (HH) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Sachsen (SN) oder Thüringen (TH)
Medien: Boden
Bearbeitungsstufe: OU (Orientierende Untersuchung) oder Sanierung/Sicherung
Ziel dieses Merkblatts ist es, das Vorgehen bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen und die Untersuchung von Bodenproben, Bodenluftproben und Eluaten in den Untersuchungsstellen für die Wirkungspfade Boden - Gewässer, Boden - Mensch und ggf. Boden - Pflanze durch gezielte Vorgaben zu vereinheitlichen. Damit soll die Vergleichbarkeit und Reproduzierbarkeit von Untersuchungsergebnissen verbessert und somit die Bewertungssicherheit erhöht werden.
Die Mustergliederung beschreibt die Anforderungen zur Abfassung eines Gutachtens im Rahmen der Altlastenbearbeitung auf der Stufe der Orientierenden Untersuchung und Detailuntersuchung in Baden-Württemberg. Neben dem formalen Rahmen wird auf die fachlichen Inhalte eingegangen. Sie ersetzt die Vorläuferfassung „Anforderungen zur Abfassung eines Gutachtens im Rahmen der Altlastenbearbeitung auf der Stufe der Orientierenden Untersuchung und Detailuntersuchung in Baden-Württemberg“ (2014). Der Text wurde neu strukturiert und auf Basis der BBodSchV von 2021 aktualisiert. Die Mustergliederung richtet sich gleichermaßen an Gutachter und Auftraggeber.
Das online-Recherchetool »BEAST« gestattet den Nutzern eine Suche nach möglichen Reinigungs- und Sanierungsverfahren im Bergbau- und Altlastenbereich. Es bietet eine Recherche anhand bestimmter Kriterien oder einer Freitextsuche. Die Web-Anwendung überführt bisherige Materialiensammlungen und Daten über Eigenschaften, Eignung und Kosten verschiedener Sanierungsverfahren in eine Datenbank- und Programmform. Wichtiger Hinweis: Das Recherchetool ist nur einwandfrei im Firefox-Browser funktionsfähig.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) richtete im Jahr 2021 einen Ringversuch für Untersuchungsstellen aus, die durch die Notifizierungsstelle des LfU für den Teilbereich 1.1 (Feststoffe - Probenahme und Vor-Ort-Untersuchungen) nach der Bayerischen Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung (VSU) zugelassen sind. Bei diesen Untersuchungsstellen handelt es sich sowohl um probenehmende Ingenieurbüros wie auch um umweltanalytische Laboratorien, die Probenahmen durchführen.