Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Bremen (HB) oder Hamburg (HH) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Rheinland-Pfalz (RP)
Bearbeitungsstufe: HE (Historische Erkundung) oder OU (Orientierende Untersuchung) oder SU (Sanierungsuntersuchung) oder Monitoring oder Sanierung/Sicherung
Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.