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Geofakten 32 Anforderungen an den umweltgerechten Rückbau und die Wiedernutzbarmachung von Standorten der Erdöl-und Erdgasgewinnung

Anforderungen an den umweltgerechten Rückbau und die Wiedernutzbarmachung von Standorten der Erdöl-und Erdgasgewinnung aus Sicht des Boden- und Grundwasserschutzes. Standorte der Erdöl- und Erdgasgewinnung sind nach Beendigung der betrieblichen Nutzung zurückzubauen und wieder nutzbar zu machen. Dabei ist sicherzustellen, dass die erforderliche Vorsorge zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche in dem nach den Umständen gebotenen Ausmaß getroffen wird. Mit Wiedernutzbarmachung ist die Herrichtung der vom Bergbau genutzten Flächen für eine Folgenutzung, z. B. land- oder forstwirtschaftlicher Art, gemeint. Ziel des vorliegenden Geofakts ist es, die fachlichen Anforderungen für den umweltgerechten Rückbau und die Wiedernutzbarmachung von Standorten der Erdöl- und Erdgasgewinnung bezüglich der relevanten Wirkungspfade (Boden – Mensch, Boden – Gewässer, Boden – Nutzpflanze) aufzuzeigen. Dadurch soll die Planungssicherheit beim Rückbau und der Wiedernutzbarmachung von Standorten der Erdöl- und Erdgasgewinnung erhöht und eine landesweit einheitliche Vorgehensweise befördert werden.

Geofakten 33 Teerölimprägnierte Schwellenfundamente – Fachliche Überlegungen zur Abschätzung der von teerölimprägnierten Schwellenfundamenten ausgehenden Risiken für das Grundwasser

Untersuchungsergebnisse aus Nordrhein-Westfalen haben gezeigt, dass Boden und Grundwasser im Umfeld von Freileitungsmasten für Höchstspannungsleitungen, die auf teerölimprägnierten Holzschwellenfundamenten gegründet sind, durch teeröltypische Schadstoffe (PAK, NSO-Heterocyclen u. a.) belastet sein können. Mit dem vorliegenden Geofakt sollen fachliche Eckpunkte für die Ermittlung und Bewertung der von diesen Standorten möglicherweise ausgehenden Gefahren für das Grundwasser bereitgestellt werden.

Hinweise zur Sanierung von PFAS-verunreinigten Flächen

Niedersächsischer Erlass zur Veröffentlichung: „Leitfaden zur PFAS-Bewertung – Empfehlungen für die bundeseinheitliche Bewertung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie für die Entsorgung PFAS-haltigen Bodenmaterials (PFAS-Leitfaden des Bundes)

LANUV - Branchenlisten 2003 Erhebungsklassen NRW

Branchenlisten 2003. Erhebungsklassen NRW. Wie die Erfahrungen im Bereich der Altlastenbearbeitung zeigen, ist auf den Altstandorten einer Reihe von Wirtschaftszweigen regelmäßig mit Schadstoffbelastungen zu rechnen, während bei anderen Wirtschaftszweigen solche Belastungen nur bei einem Teil der zugeordneten Betriebe oder unter bestimmten Voraussetzungen zu erwarten sind. Deshalb ist es zweckmäßig, die Branchen in den Branchenlisten in die folgenden Erhebungsklassen einzuteilen. In der Erhebungsklasse 0 sind die Branchen eingeordnet, die in NRW als nicht altlastenrelevant eingestuft werden. In einigen Fällen weicht diese Einordnung von Bewertungen anderer Bundesländer ab. Die Erhebungsklasse 1 umfasst Branchen, bei denen aufgrund von Verfahrensabläufen und der eingesetzten bzw. produzierten Stoffe nach allgemeinen Erfahrungen regelmäßig Kontaminationen zu erwarten sind (z.B. Kokereien, chemische Reinigungen, Galvanikbetrieb). In die Erhebungsklasse 2 sind Branchen eingestuft, bei denen nur in einzelnen Fällen unter bestimmten Betriebsbedingungen Kontaminationen festgestellt worden sind. Erhebungsklasse 3 umfasst Branchen, die in NRW nicht vorkommen. In Erhebungsklasse 4 sind die WZ-Nummern eingeordnet, die nicht differenziert genug sind, um eine eindeutige Einordnung der Branche zu ermöglichen. Erhebungsklasse 5 weist die Branchen aus, die unter das Atomgesetz und nicht unter das BBodSchG fallen.

LANUV - Branchenlisten 2008 Erhebungsklassen NRW

Branchenlisten 2008. Erhebungsklassen NRW. Wie die Erfahrungen im Bereich der Altlastenbearbeitung zeigen, ist auf den Altstandorten einer Reihe von Wirtschaftszweigen regelmäßig mit Schadstoffbelastungen zu rechnen, während bei anderen Wirtschaftszweigen solche Belastungen nur bei einem Teil der zugeordneten Betriebe oder unter bestimmten Voraussetzungen zu erwarten sind. Deshalb ist es zweckmäßig, die Branchen in den Branchenlisten in die folgenden Erhebungsklassen einzuteilen. In der Erhebungsklasse 0 sind die Branchen eingeordnet, die in NRW als nicht altlastenrelevant eingestuft werden. In einigen Fällen weicht diese Einordnung von Bewertungen anderer Bundesländer ab. Die Erhebungsklasse 1 umfasst Branchen, bei denen aufgrund von Verfahrensabläufen und der eingesetzten bzw. produzierten Stoffe nach allgemeinen Erfahrungen regelmäßig Kontaminationen zu erwarten sind (z.B. Kokereien, chemische Reinigungen, Galvanikbetrieb). In die Erhebungsklasse 2 sind Branchen eingestuft, bei denen nur in einzelnen Fällen unter bestimmten Betriebsbedingungen Kontaminationen festgestellt worden sind. Erhebungsklasse 3 umfasst Branchen, die in NRW nicht vorkommen. In Erhebungsklasse 4 sind die WZ-Nummern eingeordnet, die nicht differenziert genug sind, um eine eindeutige Einordnung der Branche zu ermöglichen. Erhebungsklasse 5 weist die Branchen aus, die unter das Atomgesetz und nicht unter das BBodSchG fallen.

LANUV Arbeitsblatt 11 Hinweise zur Nutzung digitaler Kriegsluftbilder bei der Verdachtsflächenerfassung in Nordrhein-Westfalen

Arbeitsblatt 11, LANUV 2009 Luftbilder sind eine besonders informative und aufschlussreiche Quelle zur Ermittlung kontaminationsverdächtiger Geländebereiche. Seit Ende der 1980er Jahre steht den zuständigen Erfassungsbehörden in Nordrhein-Westfalen Luftbildmaterial aus strategischen Aufklärungsflügen der alliierten Luftwaffe von 1939 bis 1945 zur Verfügung, um z.B. Kontaminationen zu erfassen, die durch Kriegseinwirkungen verursacht wurden. Seit Herbst 2005 kann die Recherche geeigneter Luftbilder dezentral bei und von den Erfassungsbehörden vor Ort selbst durchgeführt werden. Außerdem sind die Bilder für die Behörden als digitale Datensätze zugänglich.

LANUV Arbeitsblatt 21 Arbeitshilfe für Erhebungen über kontaminationsrelevante Flächen in Nordrhein-Westfalen 3. überarbeitete Auflage, 2023

Die Arbeitshilfe liegt bereits in 3. Auflage vor und wurde umfassend überarbeitet und in einen prägnanten praxistauglichen Vollzugsabschnitt und in einen Methodenabschnitt strukturiert. Im Vollzugsabschnitt werden spezielle Fragestellungen behandelt, die für eine Bearbeitung und zur strukturellen Verbesserung der Altlastenkataster bedeutsam sind. Dies betrifft insbesondere die Statusdefinitionen, den Umgang mit laufenden Betriebsstandorten, FIS AlBo-relevante Statuskategorien und rechtliche Regelungen für den Umgang mit Bodeninformationen. Weiterhin enthält die Arbeitshilfe Hinweise zur Erfassung von Standorten mit der neu in die Betrachtung einzubeziehenden Schadstoffgruppe der Perfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS).

LANUV Arbeitsblatt 23 Digitale Luftbildauswertung zur einzelfallbezogenen Erfassung von Altlastverdachtsflächen

Seit den ersten „Hinweisen“ zur Ermittlung von Altlasten in NRW (MELF 1985) gehören Luftbilder neben Akten, Karten und Plänen sowie Zeitzeugen und Gewährsleuten zu den grundlegenden Quellen, um Altstandorte und Altanlagen zu ermitteln, d.h., sie zu lokalisieren, weiterführende Erkenntnisse über potentielle nutzungsbedingte Kontaminationen zu gewinnen sowie aufgrund der so erhobenen Daten und Informationen auf mögliche Altlasten rückzuschließen.

LANUV Arbeitsblatt 8 Innovative Untersuchungsstrategien Vor-Ort-Untersuchungen auf Altstandorten und Altablagerungen zur Unterstützung des Flächenrecyclings

In diesem Leitfaden werden im Wesentlichen dargestellt und beschrieben: Verfahren der Vor-Ort-Untersuchung (physikalisch-chemische Methoden der Stoffanalytik, geophysikalische Methoden), organisatorische und personelle Voraussetzungen zur beschleunigten Untersuchung einer Brachfläche unter Einsatz von Vor-Ort-Untersuchungsverfahren sowie DV-gestützte Hilfsmittel zur Auswahl geeigneter Untersuchungsmethoden sowie zur dreidimensionalen Darstellung der Untersuchungsbefunde.

LUA MALBO 14 Verzehrsstudie in Kleingärten im Rhein-Ruhr-Gebiet

Sowohl bei der Beurteilung von Immissionswirkungen als auch von Bodenbelastungen in Haus- und Kleingärten kommt der Berücksichtigung der Aufenthaltszeiten und Verzehrsgewohnheiten der betroffenen Gartennutzer große Bedeutung im Hinblick auf eine realistische Risikoanalyse zu. Deshalb befasst sich das Landesumweltamt bereits seit einiger Zeit mit der Entwicklung einheitlicher Bewertungsszenarien, insbesondere zum Teilaspekt des Verzehrs von selbst erzeugtem Obst und Gemüse. Der sogenannte "LUA-Modellgarten", der im Zusammenhang mit dem Bundesratsverfahren zur Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) insbesondere im "Wohngartenszenario" bereits Berücksichtigung fand, ist Ergebnis dieser Arbeiten.