Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Bayern (BY) oder Hessen (HE) oder Nordrhein-Westfalen (NW) oder Rheinland-Pfalz (RP) oder Sachsen (SN)
Bearbeitungsstufe: Monitoring oder Sanierung/Sicherung
Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.
Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetz (Zuständigkeitsverordnung Bodenschutz - BodSchZustV) vom 3. Januar 2008