Ziel dieses Merkblatts ist es, das Vorgehen bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen und die Untersuchung von Bodenproben, Bodenluftproben und Eluaten in den Untersuchungsstellen für die Wirkungspfade Boden - Gewässer, Boden - Mensch und ggf. Boden - Pflanze durch gezielte Vorgaben zu vereinheitlichen. Damit soll die Vergleichbarkeit und Reproduzierbarkeit von Untersuchungsergebnissen verbessert und somit die Bewertungssicherheit erhöht werden.
Erlass des Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen an die Vollzugsbehörden mit der Empfehlung zur Anwendung in folgenden Bereichen: − Umlagerung (Verwertung) von Bodenmaterial , − Deponierung von Bodenmaterial, − Bodenschutzrechtliche Gefahrenbeurteilung, − Bewertung von Grundwasser, Oberflächengewässer, − Einleitung von Abwasser
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) richtete im Jahr 2021 einen Ringversuch für Untersuchungsstellen aus, die durch die Notifizierungsstelle des LfU für den Teilbereich 1.1 (Feststoffe - Probenahme und Vor-Ort-Untersuchungen) nach der Bayerischen Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung (VSU) zugelassen sind. Bei diesen Untersuchungsstellen handelt es sich sowohl um probenehmende Ingenieurbüros wie auch um umweltanalytische Laboratorien, die Probenahmen durchführen.
Zuweisungen für Maßnahmen zur Umweltsanierung in Thüringen. Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz vom 30.06.2016 (Az.: 13-0821-VV Umwelts); Zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 18.05.2021 (ThürStAnz Nr. 25/2021 S. 1145)