Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Baden-Württemberg (BW) oder Bremen (HB) oder Rheinland-Pfalz (RP) oder Sachsen (SN) oder Thüringen (TH)
Bearbeitungsstufe: OU (Orientierende Untersuchung) oder DU (Detailuntersuchung) oder Monitoring
Um diese Bewertungslücke für den Vollzug zu schließen, gibt die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) in einer Arbeitshilfe Hinweise für die Bewertung von MKW bezüglich des Wirkungspfades Boden-Mensch bei einer potenziellen Belastung über Boden, Bodenluft und Innenraumluft.
Arbeitshilfe Sachsen: In der novellierten BBodSchV (2021)3 sind Prüfwerte für die Gruppe der PAK mit Benzo(a)pyren (BaP) als stellvertretende Bezugssubstanz für die toxische Wirkung von PAK-Gemischen festgelegt. Die Arbeitshilfe enthält Beispiele und fachliche Hinweise zur Anwendung der PAK - Prüfwerte. Es ist zu prüfen, ob das PAK-Muster der untersuchten Bodenprobe sowie der Anteil von Benzo(a)pyren an der Summe der Toxizitätsäquivalente mit dem PAK-Muster des für die Ableitung zugrundeliegenden PAK-Gemisches der jeweilig relevanten Branche vergleichbar ist.
Im Laufe der stufenweisen Erkundung von altlastverdächtigen Flächen fallen erstmals bei der ˈOrientierenden Untersuchungˈ aktuelle Analysenergebnisse von Schadstoffkonzentrationen in Umweltmedien an. Entsprechend der Zielstellung der Orientierenden Untersuchung nach Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) sind diese darauf zu prüfen, ob sie den bestehenden Gefahrenverdacht als hinreichend bestätigen und damit den Handlungsbedarf einer Detailuntersuchung begründen. Die Prüfung soll insbesondere auch durch einen Vergleich der Messwerte mit Prüf- oder Maßnahmenwerten erfolgen, die für die Wirkungspfade Boden – Mensch, Boden – Nutzpflanze und Boden – Grundwasser im Anhang 2 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) für einige Parameter aufgelistet sind. Diese Prüf- oder Maßnahmenwerte sind damit verbindlich geregelt.
Branchenkatalog zur historischen Erhebung von Altstandorten, Version 4.0: Beschreibung: Um die historische Erhebung bei möglichst vollständiger Erfassung der relevanten Altstandorte zu vereinfachen und zu vereinheitlichen, wurde durch die damalige Landesanstalt für Umweltschutz der Branchenkatalog zur historischen Erhebung von Altstandorten erarbeitet. Der Branchenkatalog umfasst über 3500 Branchennennungen und liefert hierzu u.a. folgende Informationen: Produktionsablauf Kontaminationsfaktoren altlastenrelevante Stoffe / Stoffgruppen Leitfragen, Anmerkungen und Hinweise Die aufgeführten Branchen werden anhand der Produktionsabläufe bzw. den gehandhabten Stoffen bezüglich ihrer Altlastenrelevanz eingestuft (uneingeschränkt altlastenrelevant/ eingeschränkt altlastenrelevant/ altlastenirrelevant). Bei Branchen der Klasse „eingeschränkt altlastenrelevant" wurden sogenannte Leitfragen formuliert, die als Hilfestellung bei der Überprüfung des Altlastenverdachts dienen sollen. Für alle altlastenrelevanten Branchennennungen wurde im Hinblick auf das landesweit einheitliche Priorisierungsverfahren ein Bereich für den Handlungsbedarf in Vergleichslage bestimmt (Branchen-r0). 2016 wurde der Branchenkatalog überarbeitet und Branchen und altlastenrelevante Stoffe, wie z.B. die Stoffgruppe der PFC, die noch nicht im BKAT enthalten waren, wurden aufgenommen. Der aktualisierte Branchenkatalog ist als Web- und BRS-Anwendung verfügbar.
Das Programm soll zur Gefährdungsabschätzung in den Bearbeitungsstufen historische Erkundung (HE) und orientierende Untersuchung (OU) verwendet werden. DEBA dokumentiert nachvollziehbar den gutachterlichen Bewertungsprozess auf der Grundlage der im Handbuch zur Altlastenbehandlung des Freistaates Sachsen beschriebenen Methodik der Gefährdungsabschätzung. Die Bewertungsergebnisse können als pdf-Datei ausgedruckt oder gespeichert werden. Die pdf-Datei kann in das SALKA als Dokumentation zur Bearbeitungsstufe importiert werden.
Das Programm soll zur Gefährdungsabschätzung in den Bearbeitungsstufen historische Erkundung (HE) und orientierende Untersuchung (OU) verwendet werden. DEBA dokumentiert nachvollziehbar den gutachterlichen Bewertungsprozess auf der Grundlage der im Handbuch zur Altlastenbehandlung des Freistaates Sachsen beschriebenen Methodik der Gefährdungsabschätzung. Die Bewertungsergebnisse können als pdf-Datei ausgedruckt oder gespeichert werden. Die pdf-Datei kann in das SALKA als Dokumentation zur Bearbeitungsstufe importiert werden.
Die in diesem Bericht entwickelten modellhaften Überwachungsprogramme sind so gestaltet, daß sie sich problemlos auf eine konkrete Fallgestaltung anpassen lassen. Im Vergleich zu bisher verbreiteten Standardprogrammen verursachen sie einen deutlich geringeren Aufwand und tragen somit zur kostenbewußten Altlastenbearbeitung bei.
Dieses Fachmodul Boden und Altlasten harmonisiert deutschlandweit die Anforderungen an Untersuchungsstellen, die von den Notifizierungsstellen der Bundesländer gemäß § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz für Untersuchungen im gesetzlich geregelten Bereich zugelassen werden. Diese Untersuchungsstellen müssen die für diese Aufgabe erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen. Vor einer Notifizierung müssen diese Untersuchungsstellen ihre Kompetenz nachgewiesen haben. Die Kompetenzüberprüfung kann im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) oder im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens durch die jeweils zuständige Länderstelle (meist das Landes-Umweltamt) erfolgen. Legt eine Untersuchungsstelle im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens eine Akkreditierung entsprechend diesem Fachmodul vor, so ist diese zu berücksichtigen, soweit sie gültig, vollständig und für die Untersuchungsaufgaben anwendbar ist.
Dieses Fachmodul Boden und Altlasten harmonisiert deutschlandweit die Anforderungen an Untersuchungsstellen, die von den Notifizierungsstellen der Bundesländer gemäß § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz für Untersuchungen im gesetzlich geregelten Bereich zugelassen werden. Diese Untersuchungsstellen müssen die für diese Aufgabe erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen. Vor einer Notifizierung müssen diese Untersuchungsstellen ihre Kompetenz nachgewiesen haben. Die Kompetenzüberprüfung kann im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) oder im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens durch die jeweils zuständige Länderstelle (meist das Landes-Umweltamt) erfolgen. Legt eine Untersuchungsstelle im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens eine Akkreditierung entsprechend diesem Fachmodul vor, so ist diese zu berücksichtigen, soweit sie gültig, vollständig und für die Untersuchungsaufgaben anwendbar ist.