Anwendungsempfehlung: Bayern (BY) oder Berlin (BE) oder Hessen (HE) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Niedersachsen (NI) oder Rheinland-Pfalz (RP) oder Sachsen (SN) oder Sachsen-Anhalt (ST)
Bearbeitungsstufe: OU (Orientierende Untersuchung) oder SU (Sanierungsuntersuchung)
Bewertung von Gemischen polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) über den Leitparameter Benzo(a)pyren in Bezug auf den Wirkungspfad Boden-Mensch
Arbeitshilfe Sachsen: In der novellierten BBodSchV (2021)3 sind Prüfwerte für die Gruppe der PAK mit Benzo(a)pyren (BaP) als stellvertretende Bezugssubstanz für die toxische Wirkung von PAK-Gemischen festgelegt. Die Arbeitshilfe enthält Beispiele und fachliche Hinweise zur Anwendung der PAK - Prüfwerte. Es ist zu prüfen, ob das PAK-Muster der untersuchten Bodenprobe sowie der Anteil von Benzo(a)pyren an der Summe der Toxizitätsäquivalente mit dem PAK-Muster des für die Ableitung zugrundeliegenden PAK-Gemisches der jeweilig relevanten Branche vergleichbar ist.
Niedersächsischer PAK - Erlass Bewertung von Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) bezüglich des Wirkungspfades Boden-Mensch. In der Regel ist davon auszugehen, dass - sofern erhöhte Benzo(a)pyren (BaP)-Gehalte im Boden angetroffen werden - andere (toxikologisch relevante) PAK in einem bestimmten Mischungsverhältnis vorliegen. Vor diesem Hintergrund hat der Altlastenausschuss (ALA) der LABO die Übernahme der folgenden Prüfwerte für Gemische von Polyzyklischen aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), vertreten durch Benzo(a)pyren (BaP) als Bezugssubstanz, bei der Novellierung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) empfohlen. Sie sind in Niedersachsen bis zu einer Regelung durch die BBodSchV anzuwenden.
Das Ziel dieser Bewertungshilfe ist es, ein für die praktische Anwendung geeignetes Instrument anzubieten, um mit den in Schleswig-Holstein verfügbaren Grunddaten mögliche Gefährdungen des Schutzgutes Oberflächengewässer abschätzen zu können.
Im Laufe der stufenweisen Erkundung von altlastverdächtigen Flächen fallen erstmals bei der ˈOrientierenden Untersuchungˈ aktuelle Analysenergebnisse von Schadstoffkonzentrationen in Umweltmedien an. Entsprechend der Zielstellung der Orientierenden Untersuchung nach Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) sind diese darauf zu prüfen, ob sie den bestehenden Gefahrenverdacht als hinreichend bestätigen und damit den Handlungsbedarf einer Detailuntersuchung begründen. Die Prüfung soll insbesondere auch durch einen Vergleich der Messwerte mit Prüf- oder Maßnahmenwerten erfolgen, die für die Wirkungspfade Boden – Mensch, Boden – Nutzpflanze und Boden – Grundwasser im Anhang 2 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) für einige Parameter aufgelistet sind. Diese Prüf- oder Maßnahmenwerte sind damit verbindlich geregelt.
Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben Die Immobilisierung anorganischer Schadstoffe in kontaminierten Böden hat zum Ziel, mittels geeigneter Additive deren Eluierbarkeit zu minimieren. Die Eignung entsprechender Verfahren für die Altlastenbearbeitung hängt u. a. von der dosisabhängigen Wirkung der Zuschlagstoffe auf Haupt- und Nebenkontaminanten und dem physikalisch-chemischen Milieu ab. Der Bericht fasst die Ergebnisse von Labor- und Technikumsuntersuchungen mit kommerziell erhältlichen und selbst entwickelten Additiven in Fallstudien unterschiedlicher Kontamination zusammen.
Das Programm soll zur Gefährdungsabschätzung in den Bearbeitungsstufen historische Erkundung (HE) und orientierende Untersuchung (OU) verwendet werden. DEBA dokumentiert nachvollziehbar den gutachterlichen Bewertungsprozess auf der Grundlage der im Handbuch zur Altlastenbehandlung des Freistaates Sachsen beschriebenen Methodik der Gefährdungsabschätzung. Die Bewertungsergebnisse können als pdf-Datei ausgedruckt oder gespeichert werden. Die pdf-Datei kann in das SALKA als Dokumentation zur Bearbeitungsstufe importiert werden.
Das Programm soll zur Gefährdungsabschätzung in den Bearbeitungsstufen historische Erkundung (HE) und orientierende Untersuchung (OU) verwendet werden. DEBA dokumentiert nachvollziehbar den gutachterlichen Bewertungsprozess auf der Grundlage der im Handbuch zur Altlastenbehandlung des Freistaates Sachsen beschriebenen Methodik der Gefährdungsabschätzung. Die Bewertungsergebnisse können als pdf-Datei ausgedruckt oder gespeichert werden. Die pdf-Datei kann in das SALKA als Dokumentation zur Bearbeitungsstufe importiert werden.