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Merkblatt 3.8/6 Entnahme und Untersuchung von Wasserproben bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen Wirkungspfad Boden-Grundwasser

Dieses Merkblatt enthält Vorgaben und Hinweise für die fachgerechte Probenahme und Untersuchung von Gewässern, insbesondere Grundwasser bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen.

Merkblatt 3.8/8 Untersuchung und Bewertung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen - Wirkungspfad Boden - Mensch (direkter Kontakt) und Expositionsszenario Boden-Bodenluf-Innenraumluft

Dieses Merkblatt gibt Hinweise für die Untersuchung und Bewertung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen sowie deren Verdachtsflächen für den Wirkungspfad Boden-Mensch (direkter Kontakt) und das Expositionsszenario Boden-Bodenluft-Innenraumluft.

Milzbrandstudie

Abschlussbericht Milzbrandverdacht auf ehemaligen Standorten der Lederindustrie sowie deren Umfeld in Schleswig-Holstein. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hat im Jahre 2009 von der BIG -Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH- eine Neubewertung der Kontaminationssituation auf ehemals von der Lederindustrie genutzten Flächen in Auftrag gegeben. Mit dieser Studie werden Hinweise zur Beurteilung der Gefahren aus eventuellen Verunreinigungen mit Milzbrandsporen im Untergrund gegeben. Die Hinweise dienen im Besonderen der Vermeidung von Milzbranderkrankungen des Menschen bei Bauarbeiten und Erkundungen auf Standorten von ehemaligen Lederfabriken sowie in deren Umfeld.

Projekt zur externen Qualitätssicherung bei der Probenahme von Böden

In einem Projekt unter Beteiligung von 26 Untersuchungsstellen konnte gezeigt werden, dass die Qualität von Bodenprobenahmen mit einer ringversuchsähnlichen Maßnahme überprüft werden kann. Die Teilnehmer mussten künstlich geschichtete Entnahmestellen mittels Kleinrammbohrung aufschließen und entsprechend den Vorgaben der Bundes - Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) Proben gewinnen. Sowohl Begutachtungsdaten als auch Labordaten wurden einer vergleichenden Bewertung unterzogen.