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NRW-Erlass: Umgang mit Wasserrechten zum Betrieb von Brunnen zur landwirtschaftlichen Bewässerung im Bereich von PFAS-Grundwasserbelastungen

Erlass des Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Ausgehend von Einträgen per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Boden und Grundwasser – beispielsweise aufgrund von Altlasten oder Löschmitteleinsätzen – haben sich in vielen Fällen im Grundwasser Schadstoffbelastungsfahnen ausgebildet. Mit diesem Erlass wird ausgeführt, wie vor diesem Hintergrund mit Wasserrechtsanträgen und bestehenden Wasserrechten zur Entnahme von Grundwasser zum Zweck der Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen bei PFAS-belastetem Grundwasser zu verfahren ist.

Projekt zur externen Qualitätssicherung bei der Probenahme von Böden

In einem Projekt unter Beteiligung von 26 Untersuchungsstellen konnte gezeigt werden, dass die Qualität von Bodenprobenahmen mit einer ringversuchsähnlichen Maßnahme überprüft werden kann. Die Teilnehmer mussten künstlich geschichtete Entnahmestellen mittels Kleinrammbohrung aufschließen und entsprechend den Vorgaben der Bundes - Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) Proben gewinnen. Sowohl Begutachtungsdaten als auch Labordaten wurden einer vergleichenden Bewertung unterzogen.

Untersuchungen möglicher Boden- und Pflanzenbelastung im Umfeld von Strommasten

Um die Belastungssituation unterhalb der Strommasten in Bayern zu klären, wurden unter Federführung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG) und in Kooperation mit den in Bayern agierenden Stromnetzbetreibern stichprobenartige Bodenuntersuchungen unterhalb von Strommasten durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden in dem Bericht dargestellt.

Verordnung über den Unterstützungsfonds nach Art. 13a des Bayerischen Bodenschutzgesetzes

Diese Bayerische Verordnung regelt die Bezuschussung der Erkundung und Sanierung gemeindeeigener Hausmülldeponien durch den Unterstützungsfonds nach Art. 13a des Bayerischen Bodenschutzgesetzes. Ebenfalls geregelt werden Beiträge, aus denen sich der Fonds speist.