Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Berlin (BE) oder Brandenburg (BB) oder Hamburg (HH) oder Rheinland-Pfalz (RP) oder Sachsen (SN)
Bearbeitungsstufe: SU (Sanierungsuntersuchung) oder Monitoring
Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.