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Bewertung von PAK bezüglich des Wirkungspfades Boden-Mensch - PAK-Hinweise (SH)

Bewertung von Gemischen polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) über den Leitparameter Benzo(a)pyren in Bezug auf den Wirkungspfad Boden-Mensch

Bewertung von Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) bezüglich des Wirkungspfades BODEN-MENSCH - PAK-Erlass (BB)

Erlass des MLUL vom 27. Dezember 2017 über die Bewertung von Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) bezüglich des Wirkungspfades BODEN-MENSCH mit Anlage 1: Begründung und Erläuterung der Prüfwerte für PAK und Anlage 2: Anwendungshinweise für die Prüfwerte für PAK

Bewertungsmaßstäbe für PFAS-Konzentrationen für NRW

Der Leitfaden des Bundes zur PFAS-Bewertung wurde in NRW per Erlass vom 04.03.2022 eingeführt. Die in NRW derzeit geltenden Bewertungsmaßstäbe für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in verschiedenen Regelungsbereichen sind hier zusammengefasst: - Trinkwasser; - Grundwasser, Oberflächenwasser, Rohwasser, Abwasser; - Boden; - Klärschlamm; - Lebensmittel; - Human-Biomonitoring; - Literatur zur PFAS-Bewertung

Elution leichtflüchtiger Stoffe aus Bodenproben

Elution leichtflüchtiger Stoffe aus Bodenproben Wie wirken sich Bodenverunreinigungen auf das Grundwasser aus? Um dies beurteilen zu können, laugt man Bodenproben mit Wasser aus. Damit hierbei keine leichtflüchtigen Schadstoffe verloren gehen, wurde in unserem Referat "Boden- und Abfalluntersuchungen" ein besonderes Elutionsverfahren entwickelt. Bei der Beurteilung von Grundwassergefährdungen durch Altlasten sind leichtflüchtige organische Stoffe wie LCKW, BTEX und Benzinkohlenwasserstoffe von großer Bedeutung. Erst durch die Anpassung der Untersuchungsverfahren an die besonderen Anforderungen an die Untersuchung leichtflüchtiger Stoffe werden diesbezügliche Regelungen im Entwurf der BBodschV anwendbar. In den Veröffentlichungen "Elution leichtflüchtiger Stoffe aus Bodenproben" und "Realitätsnahe Abschätzung der Mobilität leichtflüchtiger Stoffe in Böden" wird ein an die DIN 19529: 2009-4 angelehntes Untersuchungsverfahren zur Bestimmung leichtflüchtiger Stoffe im 1:2-Eluat vorgestellt und auf seine Anwendbarkeit geprüft.

Erlass des MLUL Brandenburg vom 31. Januar 2019 über die Benennung geeigneter Analysenverfahren zur Bestimmung leichtflüchtiger Halogenkohlenwasserstoffe in Wasser

Benennung geeigneter Analysenverfahren zur Bestimmung leichtflüchtiger Halogenkohlenwasserstoffe in Wasser mit besonderer Berücksichtigung von Vinylchlorid mit Anlage: Sachstandspapier des Landesamtes für Umwelt zur Auswahl eines geeigneten Analyseverfahrens (incl. Votierunq)

Errichtung von Kleingartenlauben auf ehemaligen Deponien

In ehemaligen Deponien entstehen durch biochemische Abbauprozesse von organischen Ablagerungsbestandteilen Deponiegase (Methan und Kohlendioxid). Je mehr organische Substanzen in den Deponien enthalten sind, desto mehr Gase werden gebildet. Bei unversiegelten Flächen kann dieses Gas gleichmäßig in die Atmosphäre entweichen und stellt daher für den Aufenthalt im Freien keine Gefahr dar. Eine nicht gänzlich auszuschließende Gefährdung resultiert aus der Möglichkeit von Gasansammlungen unterhalb von Lauben. Für die Bereiche im Kleingartenverein, in denen ein Deponiegaspotenzial nachgewiesen wurde, sind Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren durch Deponiegase erforderlich.

Gärten in der Stadt - Vorsorgliche Empfehlungen bei Bodenbelastungen

Gärten sind ein wesentlicher Bestandteil des Lebens in der Stadt. Familien mit Kindern verbringen dort gerne ihre Zeit und der Anbau von Obst, Gemüse und Zierpflanzen ist ein wichtiger Aspekt der Freizeitgestaltung. Immer häufiger wird die Frage gestellt, ob Obst- und Gemüseanbau in städtischen Gärten unbedenklich möglich ist. Die Behörde für Umwelt und Energie hat in den letzten 30 Jahren eine große Anzahl von Gartenböden untersucht. In den Böden wurden Schwermetalle und Arsen sowie einige organische Schadstoffe gefunden. Diese können durch Industrie und Verkehr, aber auch durch nicht bodengerechtes Wirtschaften in die Böden der teilweise schon sehr lange bestehenden Gartenanlagen gelangt sein. In der Regel mussten für diese Gärten keine Nutzungseinschränkungen oder spezielle Empfehlungen ausgesprochen werden. Vorsorgliche Maßnahmen können dazu beitragen, die Aufnahme von Schadstoffen aus dem Boden zu minimieren. Daher hat die Behörde für Umwelt und Energie Handlungsempfehlungen entwickelt. Um ganz sicher zu gehen, können Sie von einem Gutachter Bodenuntersuchungen durchführen lassen.

Hintergrundwerte für anorganische und organische Stoffe in Böden - Anhang Tabellen (4. überarbeitete und ergänzte Auflage, 2017)

Hintergrundwerte für anorganische und organische Stoffe in Böden - Anhang (4. überarbeitete und ergänzte Auflage, 2017) - Tabellen der Hintergrundwerte für Böden (bundesweit und länderspezifisch)

Hintergrundwerte für anorganische und organische Stoffe in Böden (4. überarbeitete und ergänzte Auflage, 2017)

Hintergrundwerte für anorganische und organische Stoffe in Böden (4. überarbeitete und ergänzte Auflage, 2017) Anhang: Tabellen der Hintergrundwerte für Böden
Die Notwendigkeit zur Aufstellung von Hintergrundwerten hat die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) gemeinsam mit den für Abfall und Wasser zuständigen Länderarbeitsgemeinschaften (LAGA, LAWA) in den 1993 erarbeiteten „Einheitlichen Bewertungsgrundsätzen zu vorhandenen Bodenverunreinigungen / Altlasten" (LABO / LAGA / LAWA, 1993) begründet. 1995 wurden erstmals bundesweite und länderspezifische Hintergrundwerte für Böden vorgelegt, die einen Überblick über ubiquitäre Gehalte an Schwermetallen und persistenten organischen Schadstoffen in Böden geben. 1996 bat die LABO das Umweltbundesamt (UBA), eine Aktualisierung der Hintergrundwerte auf der Grundlage der von den Ländern sowie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und des Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung / Geowissenschaftliche Gemeinschaftsaufgaben ermittelten Hintergrundwerte vorzunehmen. In den ersten beiden Auflagen (1995 und 1998) des Berichtes wurden Hintergrundwerte zunächst für den Oberboden und die Auflagehorizonte von Waldböden angegeben. Verschiedene Fragestellungen des Bodenschutzes, u.a. hinsichtlich des Einbaus von Materialien in den Boden, begründen die Notwendigkeit der Ableitung von Hintergrundwerten auch für Unterböden. Die 3. Auflage (2003) des LABO-Berichtes zu Hintergrundwerten in Böden enthielt folgende inhaltliche Schwerpunkte: • Aktualisierung der Hintergrundwerte für Oberböden, • Ableitung von Hintergrundwerten für Unterböden und Untergrund und • Empfehlungen zur Harmonisierung der zukünftigen Datenerhebung, Analyse und Datenauswertung. Vor dem Hintergrund einer gegenüber 2003 deutlich verbesserten Datenlage für anorganische und organische Schadstoffe in Böden hat die LABO auf ihrer 41. Sitzung erneut einen Aktualisierungs- und Fortschreibungsbedarf für den LABO-Bericht zu Hintergrundwerten gesehen und der Einrichtung einer Redaktionsgruppe unter Federführung des Umweltbundesamtes zugestimmt. Die von der Redaktionsgruppe vorgelegte 4. Auflage des LABO-Berichtes zu Hintergrundwerten in Böden enthält gegenüber der 3. Auflage neben der deutlich verbesserten Datenlage folgende wesentliche Ergänzungen: • Erweitertes Spektrum von anorganischen Schadstoffen; stärkere räumlich/ inhaltliche Differenzierung bei der Auswertung, • Länderübergreifende Hintergrundwerte für persistente organische Schadstoffe in Oberböden und • Quantifizierung von Unsicherheiten (Konfidenzbänder) für die Hintergrundwerte für anorganische Schadstoffe (bundesweiter Datensatz).
Erarbeitet von der Ad-hoc-Kleingruppe “Hydrogeochemische Hintergrundwerte der Grundwässer” des Ständigen Ausschusses „Grundwasser und Wasserversorgung“ der LAWA und der Ad-hoc-AG Hydrogeologie des BLA-GEO vom 28.11.2013 bis 31.07.2015