Die in diesem Bericht entwickelten modellhaften Überwachungsprogramme sind so gestaltet, daß sie sich problemlos auf eine konkrete Fallgestaltung anpassen lassen. Im Vergleich zu bisher verbreiteten Standardprogrammen verursachen sie einen deutlich geringeren Aufwand und tragen somit zur kostenbewußten Altlastenbearbeitung bei.
Dieses Fachmodul Boden und Altlasten harmonisiert deutschlandweit die Anforderungen an Untersuchungsstellen, die von den Notifizierungsstellen der Bundesländer gemäß § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz für Untersuchungen im gesetzlich geregelten Bereich zugelassen werden. Diese Untersuchungsstellen müssen die für diese Aufgabe erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen. Vor einer Notifizierung müssen diese Untersuchungsstellen ihre Kompetenz nachgewiesen haben. Die Kompetenzüberprüfung kann im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) oder im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens durch die jeweils zuständige Länderstelle (meist das Landes-Umweltamt) erfolgen. Legt eine Untersuchungsstelle im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens eine Akkreditierung entsprechend diesem Fachmodul vor, so ist diese zu berücksichtigen, soweit sie gültig, vollständig und für die Untersuchungsaufgaben anwendbar ist.
Dieses Fachmodul Boden und Altlasten harmonisiert deutschlandweit die Anforderungen an Untersuchungsstellen, die von den Notifizierungsstellen der Bundesländer gemäß § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz für Untersuchungen im gesetzlich geregelten Bereich zugelassen werden. Diese Untersuchungsstellen müssen die für diese Aufgabe erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen. Vor einer Notifizierung müssen diese Untersuchungsstellen ihre Kompetenz nachgewiesen haben. Die Kompetenzüberprüfung kann im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) oder im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens durch die jeweils zuständige Länderstelle (meist das Landes-Umweltamt) erfolgen. Legt eine Untersuchungsstelle im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens eine Akkreditierung entsprechend diesem Fachmodul vor, so ist diese zu berücksichtigen, soweit sie gültig, vollständig und für die Untersuchungsaufgaben anwendbar ist.
Dieses Fachmodul Boden und Altlasten harmonisiert deutschlandweit die Anforderungen an Untersuchungsstellen, die von den Notifizierungsstellen der Bundesländer gemäß § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz für Untersuchungen im gesetzlich geregelten Bereich zugelassen werden. Diese Untersuchungsstellen müssen die für diese Aufgabe erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen. Vor einer Notifizierung müssen diese Untersuchungsstellen ihre Kompetenz nachgewiesen haben. Die Kompetenzüberprüfung kann im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) oder im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens durch die jeweils zuständige Länderstelle (meist das Landes-Umweltamt) erfolgen. Legt eine Untersuchungsstelle im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens eine Akkreditierung entsprechend diesem Fachmodul vor, so ist diese zu berücksichtigen, soweit sie gültig, vollständig und für die Untersuchungsaufgaben anwendbar ist. Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) fordert im § 18, dass Untersuchungsstellen, die Aufgaben nach diesem Gesetz wahrnehmen, die für diese Aufgaben erforderliche Sachkunde (fachliche Kompetenz) und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen müssen. Mit Untersuchungsstellen sind alle Stellen gemeint, die im Rahmen von § 19 BundesBodenschutzverordnung (BBodSchV vom 09. Juli 2021) Proben nehmen wollen, sowie solche, die gemäß § 24 BBodSchV physikalisch-chemische und chemische Analysen durchführen wollen. Eine Notifizierung ist der Verwaltungsakt der jeweils zuständigen Landesbehörde zur Anerkennung, Zulassung, Benennung, Bekanntgabe oder Bestimmung der Untersuchungsstellen nach den jeweils geltenden rechtlichen Regelungen. Untersuchungsstellen müssen vor einer Notifizierung ihre Kompetenz nachgewiesen haben. Dies bedeutet, dass die im Folgenden ausgeführten Anforderungen an die Fach- bzw. Sachkunde des Personals, dessen Zuverlässigkeit und die gerätetechnische Ausstattung erfüllt sein müssen. Die Kompetenzfeststellung für alle (Untersuchungs-) Teilbereiche kann im Rahmen eines um das Fachmodul erweiterten Akkreditierungsverfahrens basierend auf DIN EN ISO/IEC 17025:2018 oder DIN EN ISO/IEC 17020:2012 (für die Probenahme) durch die zuständige Akkreditierungsstelle oder im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens durch die vom Land benannte Stelle erfolgen. Die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 ist nur für Tätigkeiten nach § 19 BBodSchV (Ausgabe Juli 2021) möglich und gilt im nachfolgenden Text entsprechend. Bei der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 sind die unter 7.7 genannten Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025:2018 einzuhalten. Die LABO hat auf ihrer 59. Sitzung vom 24./25. März 2021 beschlossen, das Fachmodul zu aktualisieren und an die neue Fassung der BBodSchV anzupassen. Verfahrensregelungen nach § 18 BBodSchG sind Ländersache. Es gelten die Regelungen der jeweiligen Ländergesetze und -verordnungen. Die nachfolgenden Ausführungen im Teil I beschreiben das Notifizierungsverfahren und geben den Verfahrensablauf modellhaft wieder.
Die Herstellung von Porzellan blickt in Bayern auf eine über 200-jährige Tradition zurück. Heute aufgegebene Produktionsstandorte weisen häufig Kontaminationen des Untergrundes und der Gebäude mit branchentypischen Schadstoffen auf. Eine Bearbeitung dieser Altlasten ist erforderlich, u. a. im Zuge von Maßnahmen des Flächenrecyclings. Diese Arbeitshilfe soll einen Überblick über die Herstellungsprozesse und die damit in Verbindung stehenden Schadstoffe geben. Als Grundlage für die Erkundung und Bewertung von stillgelegten Standorten der Gebrauchs- und Zierporzellanproduktion werden die Auswirkungen auf den Boden, das Grundwasser und die Bausubstanz beschrieben. Hinweise zur Altlastensanierung und zum Gebäuderückbau runden die detaillierten Erläuterungen ab. Detailliertere Angaben finden sich in dem dazugehörigen Infoblatt.
Zur Ermittlung und Bewertung der Gefahren durch Deponiegas im Rahmen der technischen Erkundung von Altablagerungen sind häufig Gasmessungen an der Geländeoberfläche, Gasmessungen im Untergrund, Gasabsaugversuche oder Raumluftmessungen erforderlich. Für diese Messungen werden mit dieser Handlungshilfe Empfehlungen zur: Planung von Untersuchungen im Rahmen der Gefährdungsabschätzung (Messplanung), technischen Gestaltung von Messanordnungen bzw. -stellen, praktischen Durchführung der Probennahmen und Messungen, Qualitätssicherung und zur Dokumentation und Darstellung der Ergebnisse im Bericht gegeben. Damit wird ein Mindestqualitätsstandard beschrieben, welcher die Bewertung und den Vergleich von Messergebnissen erleichtert. Die im Leitfaden Deponiegas beschriebenen "Gasphasen", die Veränderung der Gaszusammensetzung im Zeitverlauf und die Einstufung von Altablagerungen in eine der Gasphasen aufgrund von Ergebnissen der historischen Erkundung werden entsprechend dem zwischenzeitlich verbesserten Kenntnisstand fortgeschrieben.
Vorliegende Handlungsempfehlung beschreibt: die gerätetechnischen Voraussetzungen, die sachgerechte Durchführung und die erforderlichen Maßnahmen zur Dokumentation und Qualitätssicherung, um ausreichend reproduzierbare Messwerte zu erhalten.
Die Handlungsempfehlung leitet den Benutzer an, durch eine geeignete Kombination von Analysenmethode und Probenzahl das geforderte Ziel bei geringstem finanziellen Rahmen zu erreichen. Vor-Ort-Analytik stellt hierbei ein Instrument dar, welches sich im Verbund mit anderen Instrumenten, wie beispielsweise der klassischen Laboranalytik, zu einem Gesamtkonzept ergänzt. Die Handlungsempfehlung berücksichtigt in ihrer inhaltlichen Gliederung sowohl begriffliche Fragen als auch Fragen zur Entwicklung und Umsetzung von Einsatzstrategien. Zu Beginn werden die wesentlichen Begriffe definiert. Aufbauend auf diesen Grundlagen werden in den anschließenden Kapiteln notwendige Inhalte der Einsatzstrategie, sowohl allgemein als auch konkret auf Aufgabenstellungen bezogen vorgestellt. Für den praktischen Einsatz werden in den Anhängen Hilfestellungen zu Fragen der Geräteauswahl, der Einsatzplanung und –entwicklung anhand einer Geräteliste, durch Vorstellung der zugrundeliegenden Messprinzipien sowie anhand von Fallbeispielen gegeben
: Immissions- / Emissionsbetrachtung 1-D: Hydrogeologisches Arbeitsmodell: Voraussetzung für die Planung, Durchführung und Auswertung der Grundwassererkundung ist ein grundsätzliches Modellverständnis vom Schadstoffherd und den Ausbreitungswegen der Schadstoffe hin zu möglicherweise betroffenen Schutzgütern. Bei der Planung der Erkundungsmaßnahmen und bei der Darstellung der Ergebnisse kann das „Hydrogeologische Arbeitsmodell" eingesetzt werden. In das hydrogeologische Arbeitsmodell gehen Kenntnisse oder Annahmen u.a zu den Aspekten Geometrie und Lage der Schadstoffquelle sowie hydrogeologische Gegebenheiten im Untersuchungsraum ein. Die Überlegungen und Annahmen zum hydrogeologischen Modell sowie alle gesicherten Grundlagen einschließlich ihrer Quellen sind zu dokumentieren, Plausibilitätsprüfungen sind anhand des Modells schnell und einfach durchführbar. Das „Hydrogeologische Arbeitsmodell" basiert ursprünglich auf dem 1996 von der LUBW herausgegebenen Leitfaden Erkundungsstrategie Grundwasser, der 2008 mit dem Leitfaden Untersuchungsstrategie Grundwasser fortgeschrieben wurde. Es wurde als Excel-Tabelle umgesetzt. Somit können die Daten erfasst, berechnet, beliebig ausgedruckt und in andere Programme eingebunden werden. Bei Interesse an dem Hydrogeologischen Arbeitsmodells als Excel- Tabelle wenden Sie sich bitte an: boden-altlasten-info@lubw.bwl.de